Von: mk
Bozen – Es hat sich laut dem Landesrat für den Bevölkerungsschutz, Arnold Schuler, als notwendig erwiesen, den Anwendungsbereich der Bestimmungen für Vorführungs- und Unterhaltungslokale und -orte zu ändern und detaillierter zu beschreiben. Events, die nicht in öffentlichen Veranstaltungs- und Unterhaltungslokalen oder an öffentlichen Veranstaltungs- und Unterhaltungsorten stattfinden, unterliegen daher künftig nicht mehr dem Genehmigungsverfahren, nachdem die Landesregierung heutebeschlossen hat, die entsprechende Verordnung zu ändern.
“In Bologna zum Beispiel unterschreibt der Bürgermeister jedes Jahr etwa 30 Genehmigungen für Veranstaltungen, in Bozen sind es derzeit 300”, veranschaulicht Landesrat Schuler die Notwendigkeit der heute beschlossenen Änderungen.
Die neuen Richtlinien sind von der Landeskommission für öffentliche Veranstaltungen erarbeitet worden. Sie gewährleisten eine einheitliche Anwendung der Verordnung auf dem gesamten Landesgebiet. “Dies ist sowohl für die Gemeindetechniker als auch für die Veranstaltenden von Vorteil, da die einzureichenden Unterlagen im Voraus bekannt sind und zudem viel bürokratische Arbeit erspart bleibt”, begründet der Landesrat Schuler die Anpassung der Bestimmungen. Bei der Ausarbeitung der neuen Normen sind, soweit als möglich, harmonisierte europäische Normen als Bezugsnormen herangezogen worden.