Von: bba
Bozen – Online und transparent, so soll die Einschreibung in den Kindergarten erfolgen. Die Landesregierung hat heute ein neues Reglement dafür genehmigt.
Alle Kinder, die bis Ende Dezember ihr drittes Lebensjahr vollenden, können im entsprechenden Bildungsjahr in den Kindergarten eingeschrieben werden. Dieser Grundsatz ist im Landesbildungsgesetz von 2008 verankert. Um diese Einschreibung möglichst einheitlich, klar und transparent abwickeln zu können, hat die Landesregierung heute auf Vorschlag der drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider “Bestimmungen zur Einschreibung in den Kindergarten” genehmigt.
“Es ist uns zeitgerecht gelungen, die technischen und nun auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Online-Einschreibung in den Kindergarten zu schaffen”, betont Landesrat Philipp Achammer. “Angesichts der derzeitigen Corona-Lage wäre es kaum möglich gewesen, die Einschreibeverfahren der Vergangenheit beizubehalten.”
Kindergarten-Einschreibung 2021/22 nur mehr online
Mit dem neuen Reglement werden die Einschreibungen in alle Kindergärten, sowohl jene mit deutscher und italienischer Sprache sowie jene der ladinischen Täler, einheitlich geregelt. Die Einschreibungsgesuche werden demnach im Jänner eines jeden Jahres ausschließlich in telematischer Form über das Online-Portal “Iole” eingereicht.
Die Anträge sind an den Kindergarten des Einzugsgebietes zu richten, der in der Regel jener der Wohnsitzgemeinde ist. Definiert werden die Bearbeitung der Anträge, das Vorgehen bei Nachmeldungen, bei Wohnsitzwechsel, die Einzugsgebiete und die Wartelisten.
Von einem “Meilenstein für den Kindergarten” spricht Landeskindergartendirektorin Helena Saltuari. Es sei den drei Landeskindergartendirektionen gelungen, sich auf eine gemeinsame Linie zu verständigen. Die Umstellung auf die telematische Einschreibung konnte gerade noch rechtzeitig vollzogen werden.
SPID-Account zulegen oder Bürgerkarte aktivieren
Die Landeskindergartendirektorin verweist darauf, dass die Termine für die Online-Einschreibungen im Jänner in Kürze mit Dekret der Landesdirektorinnen der drei Sprachgruppen festgelegt werden. Alle interessierten Familien, deren Kind den Kindergarten 2021-22 besuchen kann, sind bereits jetzt ersucht, sich einen SPID-Account anzulegen oder die Bürgerkarte zu aktivieren.
Genaue Informationen über die Vorgehensweise bei der Online-Einschreibung folgen über das Landespresseamt und den jeweiligen Kindergartensprengel beziehungsweise den Kindergarten.