"Art und Weise stößt sauer auf"

ASGB: “Weichen keinen Zentimeter von den 300 Millionen ab”

Donnerstag, 03. Oktober 2019 | 16:19 Uhr

Bozen – Unabhängig von der Tatsache, ob man hinsichtlich der Lohnerhöhungen für den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag, aufgrund der von Rom nicht akzeptierten lokalen IPCA (programmierte Inflation) rekurrieren hätte sollen, oder nicht – so Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB) – akzeptiere der ASGB keine Kürzung, wie vom Landeshauptmann Arno Kompatscher angekündigt, hinsichtlich der verkündeten 300 Millionen Euro zugunsten von Lohnerhöhungen für die öffentlich Bediensteten.

Dem ASGB-Chef stößt die Art und Weise, wie der Landeshauptmann medial kommentiert hat, einige Millionen weniger für den bereichsübergreifenden Vertrag vorzusehen, sauer auf: „Es ist entgegen der Vernunft, mangels Anerkennung der lokalen IPCA vonseiten Roms, herzugehen, und mitzuteilen, dass von den ausverhandelten 300 Millionen weniger für den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag vorgesehen werden. Diese Summe ist für uns Gewerkschaften und für die öffentlich Bediensteten in Stein gemeißelt und daran darf nicht gerüttelt werden. Der Landeshauptmann und seine Berater stehen in der Pflicht, trotz des Vetos aus Rom, einen Modus zu finden, der angemessene Lohnerhöhungen vorsieht, die bei allen Betroffenen gerecht ankommen – und zwar mindestens in dem Ausmaß, wie es bisher kommuniziert wurde.“

Als ungeschickt bezeichnet Tschenett auch den Verzicht des Landeshauptmannes, an der lokalen IPCA festzuhalten – vermutlich wäre trotz Anfechtung vonseiten des Staates dem Land Recht gegeben worden. Die Staatsbediensteten hätten im Bezugszeitraum 2016 – 2018 nämlich eine Lohnerhöhung von 4,5 Prozent erhalten, obwohl die IPCA nur 2,5 Prozent betragen hätte. Dies mit der Argumentation, die Kaufkraftverluste seien zu kompensieren, die entstanden sind, bevor der Verfassungsgerichtshof mit dem Urteil 178/2015 verfügt hat, dass ab 30. Juli 2015 Gehaltseinfrierungen ungesetzlich sind. „Warum sollte der Verfassungsgerichtshof also gegen uns urteilen?“, diese berechtigte Frage muss sich der Landeshauptmann gefallen lassen, so Tschenett abschließend.

Von: luk

Bezirk: Bozen