Von: Matthias Knapp
Bozen – Bauen und Sanieren: Um diese Themen kreiste die Wohnbaumesse an diesem Wochenende im Waltherhaus in Bozen. Eng damit verbunden ist die zentrale Frage der Finanzierung. Die Wohnreform 2025 hat neue Fördermöglichkeiten geschaffen und bestehende weiterentwickelt. Bei deren Umsetzung spielen die 39 Raiffeisenkassen und die Raiffeisen Landesbank eine wesentliche Rolle.
Mit ihrer Präsenz in ganz Südtirol und ihrer langjährigen Erfahrung sind die Raiffeisenkassen für viele Menschen die erste Anlaufstelle bei Fragen rund ums Eigenheim. Ihre Wohnbauberatung verbindet Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen und Förderungen mit einer passenden Finanzierung und Absicherung. Dabei geht es darum, die Möglichkeiten aufzuzeigen und auf die persönliche Situation abzustimmen.
Welche Rolle Raiffeisen bei der Umsetzung der neuen Förderinstrumente übernimmt, zeigen die Zahlen der ersten neun Monate: Zwischen dem 1. Jänner und dem 30. September 2026 wurden Südtirol weit 468 begünstigte Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 84,12 Millionen Euro vergeben. Mehr als 70 Prozent davon entfielen auf die Raiffeisenkassen. Auch beim Bausparen ist ihr Anteil wesentlich: Von insgesamt 465 Bauspardarlehen wurden 306 über Raiffeisen ausbezahlt – mit einem Finanzierungsvolumen von 36,9 Millionen Euro.
„Wer ein Eigenheim plant, braucht Klarheit darüber, welche Finanzierung langfristig tragbar ist und welche Förderungen dafür infrage kommen. Unsere Aufgabe ist es, diese Möglichkeiten verständlich aufzuzeigen und gemeinsam eine passende Lösung zu erarbeiten. Dass so viele Menschen bei den neuen Förderinstrumenten auf Raiffeisen setzen, ist für uns ein Vertrauensbeweis und zugleich ein Auftrag“, erklärt Christian Tanner, Generaldirektor des Raiffeisenverbandes Südtirol.
Zu den Neuerungen der Wohnreform zählen die erweiterten Wohnbauförderungen, die Weiterentwicklung des Bausparmodells und das begünstigte Darlehen. Letzteres ergänzt seit Jänner 2026 die bestehenden Fördermöglichkeiten: Es verbindet Sonderkonditionen der Banken bei fixen oder variablen Zinssätzen mit einem jährlichen Landesbeitrag. Praktisch für die Kundinnen und Kunden ist dabei der direkte Weg über die Bank: Der Antrag auf das begünstigte Darlehen wird dort gestellt; für den damit verbundenen Landesbeitrag ist kein gesondertes Ansuchen erforderlich.
Beantragen können das begünstigte Darlehen Personen, die bereits um eine entsprechende Landesförderung für Bau, Kauf oder Wiedergewinnung angesucht haben oder diese erhalten. Zudem muss die vorgesehene Bindung „Wohnen für Ansässige“ nach Artikel 39 erfüllt werden. Die Darlehenshöhe reicht von 50.000 bis 250.000 Euro für Einzelpersonen und bis zu 350.000 Euro für Paare bei Miteigentum. Die Laufzeit beträgt bei fixer Verzinsung zehn bis 25 Jahre, bei variabler Verzinsung bis zu 30 Jahre. Welche Kombination aus Förderung, Bausparen und Darlehen für das eigene Vorhaben sinnvoll ist, klären die Wohnbauberaterinnen und Wohnbauberater gemeinsam mit den Interessierten.




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen