Von: Lukas Unterkofler
Gröden – Das Verfahren der italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (AGCM) gegen Dolomiti Superski ist abgeschlossen. Das Konsortium teilte am Freitag mit, von der Behörde über den Ausgang des im vergangenen Jahr eingeleiteten Verfahrens informiert worden zu sein. Die AGCM habe die von Dolomiti Superski vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen als angemessen bewertet.
Von der Einigung profitieren nun Kundinnen und Kunden, die in den Wintersaisonen 2022/2023, 2023/2024 oder 2024/2025 einen Talschafts-Skipass mit einer Gültigkeit zwischen einem und 31 Tagen gekauft haben. Ab dem 15. Oktober können sie wahlweise eine Rückerstattung oder einen Preisnachlass auf einen künftigen Kauf beantragen. Voraussetzung ist ein entsprechender Kaufnachweis.
Für die Abwicklung richtet Dolomiti Superski ein eigenes Internetportal ein. Die einzelnen Anträge sollen anschließend vom Konsortium der Liftbetreiber geprüft werden. Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich dabei um einen erheblichen organisatorischen Aufwand, mit dem das Vertrauen der Kundschaft gestärkt und gleichzeitig die gewohnten Qualitätsstandards sichergestellt werden sollen.
Über die genauen Modalitäten sowie die Fristen für die Beantragung von Rückerstattungen oder Preisnachlässen will Dolomiti Superski rechtzeitig über seine Informationskanäle informieren.
Gegen den Skiverbund Dolomiti Superski behängte seit 2025 ein Verfahren der italienischen Wettbewerbsbehörde. Hintergrund waren auch Vorwürfe zur Preisgestaltung und zu den Geschäftsbedingungen bei Skipässen.
Das Verfahren wurde nun eingestellt. Der Dolomiti Superski muss allerdings Maßnahmen im Wert von 30 Millionen Euro für Skifahrer bereitstellen.




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