Die Landesregierung vergibt neue Förderungen

Dorfwirtshäuser erhalten mehr Unterstützung

Donnerstag, 10. September 2026 | 12:59 Uhr

Von: Sophia Molitor

Bozen – Seit zweieinhalb Jahren führt Adrian Weithaler, 27, die Bar mit Dorfladen SanKathrein im Zentrum von Katharinaberg in Schnals: “Die Leute sind wahnsinnig froh darüber, dass die Bar weitergeführt wird und dass im Laden das Nötigste erhältlich ist”, sagt er: “Wir sind von Dienstag bis Sonntag offen, am Sonntag treffen sich die Leute nach dem Kirchgang bei uns, die Bar ist ein extrem wichtiger Treffpunkt.” In Katharinaberg gibt es noch einen weiteren Schankbetrieb, der jedoch dank der neuen Kriterien nicht mehr als zweiter Betrieb zählt, weil er von November bis März geschlossen ist. Das SanKathrein ist ein Beispiel für viele, die Zentrum des dörflichen Miteinanders sind und vom Land Südtirol dafür unterstützt werden.

Die Landesregierung hat vor etwa mehr als einem halben Jahr auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher neue Förderkriterien für die gastgewerbliche Nahversorgung genehmigt (LPA hat berichtet). Die Anzahl der genehmigten Ansuchen um Gewährung der Beiträge für die Nahversorgung ist seither stark angestiegen: von 8 im Jahr 2023 auf 47 im heurigen Jahr. Insgesamt waren heuer 73 Ansuchen eingereicht worden, von denen 47 genehmigt wurden. Zum Vergleich: 2023 waren 13 Ansuchen gestellt worden (8 genehmigt), im Jahr darauf 39 (22 genehmigt), und im Vorjahr 44 (22 genehmigt).

Förderung auch dort wo kein Tourismus herrscht

“Durch die Neuausrichtung der Kriterien ist es uns gelungen, die genehmigten Ansuchen zu verdoppeln”, unterstreicht Tourismuslandesrat Walcher: “Damit leisten wir einen großen Beitrag zur gastgewerblichen Nahversorgung im ländlichen Raum, besonders in der Peripherie und in Weilern.”

Neu ist, dass in touristisch gering entwickelten Gebieten die Förderung auch dann gewährt werden kann, wenn zwei Betriebe vorhanden sind, die eine gastgewerbliche Nahversorgung gewährleisten. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass Betriebe, die eine Schank- oder Schank- und Speisetätigkeit mit ganzjähriger Erlaubnis ausüben, jedoch in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung nachweislich jährlich für mehr als 60 aufeinanderfolgende Tage oder für mehr als 120 nicht aufeinanderfolgende Tage geschlossen waren, künftig nicht mehr als Nahversorger gelten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass insbesondere jene Betriebe, die ihre Tätigkeit tatsächlich ganzjährig ausüben, die Möglichkeit haben, in den Genuss der Förderung zu kommen.

Die tägliche Mindestöffnungszeit von 10 Stunden pro Tag muss künftig an mindestens 5 Tagen pro Woche eingehalten werden. Sie wird somit nicht mehr, wie bisher, auf sämtliche Öffnungstage der Woche bezogen. Der maximale Förderbetrag wurde für jene Betriebe und Gebiete, in denen nur ein einziger Nahversorgungsbetrieb vorhanden ist, auf 13.000 Euro angehoben. Betriebe in touristisch gering entwickelten Gebieten, in denen zwei Nahversorgungsbetriebe vorhanden sind, können einen Beitrag von 8000 Euro erhalten. Zudem wurde die Grenze für den durchschnittlichen Umsatz, die in den letzten drei Jahren vor Antragstellung nicht überschritten werden darf, um Anrecht auf die Förderung zu haben, auf 300.000 Euro (Schankbetriebe und Speisebetriebe) beziehungsweise 500.000 Euro (Gasthöfe und Ähnliches) angehoben.

Bezirk: Bozen

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