Von: importer
In der EU dürfen nunmehr keine fettabweisenden Speiseboxen oder Gebäckpapiere mit bestimmten Schadstoffen mehr auf den Markt gebracht werden. Die von nun an geltende EU-Verpackungsverordnung schreibt neue Grenzwerte für sogenannte PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Lebensmittelverpackungen vor. Mit den auch Ewigkeitschemikalien genannten Stoffen soll etwa das Durchweichen des Pommes-Kartons und Co verhindert werden.
Die Grenzwerte seien so niedrig, dass man PFAS nicht mehr als fettabweisende Schicht verwenden könne und diese Nutzung damit quasi ausgeschlossen sei, hieß es von deutschen Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützern. Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden. Die PFAS-Stoffe stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.
Bis 2030 für Verbraucherinnen und Verbraucher nichts bemerkbar
Neben den strengen Grenzwerten für PFAS bringt die neue Verordnung auch andere weitreichende Veränderungen mit sich. Für Verbraucher dürften die meisten davon allerdings erst ab 2030 sicht- und spürbar werden.
Packerln werden kleiner, Einwegplastik seltener
Künftig müssen Verpackungen recyclingfähig und so klein wie möglich sein. Der erlaubte Leerraum etwa in Kartons bei Online-Bestellungen wird auf 50 Prozent begrenzt. Der Platz, der etwa mit Papier, Luftpolsterfolie, oder Styropor-Chips gefüllt ist, gilt auch als Leerraum.
Darüber hinaus sind dann bestimmte Einwegplastikverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse untersagt. Auch sind etwa sehr leichte Plastiksackerln verboten – außer sie werden aus Hygienegründen oder für lose Lebensmittel benötigt und wirken so der Lebensmittelverschwendung entgegen.
Verpackungsmüll ist ein großes Problem. Im Jahr 2023 fielen dem EU-Statistikamt Eurostat zufolge 177,8 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Einwohner an. Die neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass der Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 reduziert wird. Bis 2030 sollen es 5 Prozent weniger sein, 10 Prozent bis 2035.




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