Von: Matthias Knapp
Bozen – Ab dem 27. September 2026 finden Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf eines Produkts in der Europäischen Union – im Geschäft wie auf Verkaufswebsites – eine harmonisierte Mitteilung vor, die an die Rechte im Zusammenhang mit der gesetzlichen Gewährleistung erinnert. Zeitgleich wird das EU-GARAN-Label eingeführt. Es kennzeichnet Produkte, für die der Hersteller kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt. Die beiden Neuerungen machen Rechte sichtbarer, die bislang oft wenig bekannt waren. Das EVZ Italien und die VZS rufen Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, auf beide Hinweise zu achten und die gesetzliche Gewährleistung, die immer zusteht, nicht mit zusätzlichen Garantien zu verwechseln.
Harmonisierte EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung in jedem Geschäft
Die Neuerungen gehen auf die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel sowie auf die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 zurück, die ab dem 27. September 2026 anzuwenden ist. Alle Verkäufer von Konsumgütern müssen eine in der gesamten EU einheitliche Mitteilung gut sichtbar anbringen. In stationären Geschäften kann dies etwa in Form eines Plakats an der Wand oder neben der Kasse geschehen.
Bei Online-Einkäufen erscheint die Mitteilung als Hinweis auf der Website des Verkäufers. Sie erinnert daran, dass Produkte in der EU einer gesetzlichen Gewährleistung von mindestens zwei Jahren unterliegen und dass manche Länder längere Fristen vorsehen. Funktioniert ein Produkt nicht wie vorgesehen, muss der Verkäufer es kostenlos reparieren oder ersetzen. In manchen Fällen können Verbraucherinnen und Verbraucher eine Preisminderung oder eine vollständige Rückerstattung erhalten.
Was sich für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert: Die Mitteilung erinnert an bereits bestehende Rechte und macht sie im Moment des Kaufs sichtbar – in allen EU-Ländern im selben Format. Das ist auch für alle von Vorteil, die bei einem Verkäufer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat einkaufen.
EU-GARAN: Label für Produkte mit garantierter Haltbarkeit
Neben der harmonisierten Mitteilung kommt das EU-GARAN-Label hinzu. Es betrifft Hersteller, die sich freiwillig dazu entscheiden, eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie anzubieten, also eine freiwillige Zusage zur Lebensdauer des Produkts. Die Garantie muss für die Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos sein. Zudem muss sie das gesamte Produkt abdecken, nicht nur einen einzelnen Bestandteil, und länger als zwei Jahre gelten. Das Label gibt die Anzahl der garantierten Jahre an. Für diesen gesamten Zeitraum verpflichtet sich der Hersteller dazu, dass das Produkt bei normalem Gebrauch die erforderlichen Funktionen und Leistungen beibehält. Andernfalls muss er es kostenlos reparieren oder ersetzen. Die genauen Bedingungen sind in der Erklärung zur gewerblichen Garantie des Herstellers festgehalten.
Was sich für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert: Ähnliche Produkte lassen sich künftig leichter anhand der garantierten Haltbarkeit vergleichen. In einer im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführten Verhaltensstudie entschieden sich bei Vorhandensein des Labels mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das teurere Produkt mit der längeren Haltbarkeitsgarantie.
Zwei unterschiedliche Garantien, die nicht verwechselt werden dürfen
Die gesetzliche Gewährleistung und die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie sind voneinander unabhängig. Die gesetzliche Gewährleistung steht immer zu, für mindestens zwei Jahre, und wird gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht. Die gewerbliche Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Zusage des Herstellers und ersetzt oder mindert die gesetzliche Gewährleistung nicht.
„Um die eigenen Rechte zu kennen und sich daran zu erinnern, empfiehlt es daher für Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Geschäft oder auf der Website ausgehängte Mitteilung vor Abschluss des Kaufs zu lesen”, betont Stefano Albertini, Koordinator der Geschäftsstelle Bozen des Europäischen Verbraucherzentrums Italien. „Ein weiterer Punkt, den man aufmerksam prüfen sollte, sind etwaige zusätzliche Garantien, die gegen Bezahlung angeboten werden”, so Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol, „indem man prüft, was sie gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung zusätzlich bieten – und ob sie sich dafür wirklich lohnen”. Es ist wichtig, den Kaufbeleg aufzubewahren und, bei Produkten mit EU-GARAN-Label, auch die Garantieerklärung des Herstellers.
Bei Problemen ist das Europäische Verbraucherzentrum Italien für den Schutz Ihrer Rechte da. „Wir bieten kostenlose Unterstützung bei der Beilegung von Streitigkeiten mit ausländischen Anbietern mit Sitz in der EU, in Island, Norwegen und im Vereinigten Königreich“, erklärt das EVZ.
Bei Problemen mit Online-Einkäufen besteht außerdem die Möglichkeit, über die von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) eingerichtete Schlichtungsstelle Conciliareonline.it ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Es genügt, das Portal unter www.conciliareonline.it aufzurufen, um Zugang zum kostenlosen außergerichtlichen Verfahren zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus dem Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen zu erhalten.




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