Südtriol unterstützt bei der Altersvorsorge

Kunstschaffende bekommen Zusatzrente

Montag, 19. Oktober 2026 | 16:47 Uhr

Von: Sophia Molitor

Bozen – Wer in Südtirol vorwiegend freischaffend in den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film tätig ist und Beiträge in einen Zusatzrentenfonds einzahlt, wird von der öffentlichen Hand mit einem Beitrag unterstützt.

Um den Beitrag zu erhalten, müssen vier Voraussetzungen erfüllt werden: Seit mindestens zwei Jahren muss der Wohnsitz in Südtirol sein, Einzahlungen von 500 bis 1000 Euro müssen in eine Zusatzrentenfonds eigener Wahl für das Jahr 2025 einbezahlt worden sein (das Gesamtbruttoeinkommen darf dabei 40.000 Euro nicht überschreiten), Kunstschaffende müssen in das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler (gemäß Art. 2/bis des Landesgesetzes 9/2015) eingetragen sein und innerhalb 30. November muss selbstständig oder über ein Patronat ein entsprechendes Gesuch online an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) übermittelt werden.

Wer 2026 mit der Einzahlung von Beiträgen in einen Zusatzrentenfonds beginnt, kann erst im Jahr 2027 um den Zuschuss ansuchen und kann sich 2027 bis spätestens innerhalb 31. März ins Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler eintragen lassen. Dies erfolgt über das jeweils zuständige Kulturamt der deutschen, ladinischen oder italienischen Sprachgruppe.

Der gewährte Beitrag der öffentlichen Hand entspricht der Höhe des in den Zusatzrentenfons einbezahlten Betrages (mindestens 500, maximal 1000 Euro). FFür diese Maßnahmen werden von der Region Trentino-Südtirol jährlich Geldmittel in der Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Bezirk: Bozen

Kommentare

Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen