Landesabkommen zur Zusatzvorsorge unterzeichnet

Laborfonds ist der führende territoriale Zusatzrentenfonds des Handwerks

Mittwoch, 01. Juli 2026 | 11:37 Uhr

Von: luk

Bozen – Die Sozialpartner des Handwerks in Südtirol haben ein Landesabkommen zur Zusatzvorsorge unterzeichnet, in dem Laborfonds als führender Zusatzrentenfonds für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Südtiroler Handwerks festgelegt wird. Die Vereinbarung wurde vom Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh.apa), CNA-SHV Alto Adige-Südtirol sowie den Gewerkschaften ASGB, CGIL/AGB, SGB-CISL und UIL-SGK unterzeichnet.

Die Unterzeichnung ist von besonderer Bedeutung, da sie kurz vor dem Inkrafttreten der neuen nationalen Regelung zur automatischen Teilnahme an der Zusatzrente am 1. Juli 2026 erfolgt. Gemäß den Änderungen in Artikel 8 des Gesetzesdekrets Nr. 252/2005 werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privaten Sektor, sofern sie keine ausdrückliche Entscheidung treffen, bei ihrer Einstellung automatisch in die in den geltenden Abkommen oder Kollektivverträgen – auch auf territorialer oder betrieblicher Ebene – vorgesehene Form der Zusatzvorsorge aufgenommen.

Für das Südtiroler Handwerk haben die Vertragsparteien daher klar festgelegt, dass Laborfonds die maßgebliche Form der kollektiven Zusatzrentenvorsorge sein wird. Dabei handelt es sich um einen Zusatzrentenfonds, der in Südtirol für Südtirol gegründet wurde und als territoriale Lösung die nationalen Vertragsfonds ersetzt.

Die ab dem 1. Juli eingeführte Neuregelung schränkt die individuelle Entscheidungsfreiheit nicht ein. Die automatische Mitgliedschaft soll die Verbreitung der Zusatzvorsorge fördern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können jedoch weiterhin frei entscheiden, ob sie einem anderen Zusatzrentenfonds beitreten oder ihre Abfertigung (TFR) gemäß den geltenden Bestimmungen im Unternehmen belassen möchten.

Das Abkommen schafft somit Klarheit für Unternehmen und Beschäftigte und bietet eine gemeinsame, territorial verankerte Lösung, ohne das Recht jedes Einzelnen auf eine bewusste und abweichende Entscheidung einzuschränken.

Die Entscheidung der unterzeichnenden Organisationen für Laborfonds beruht auf konkreten Gründen. Der Fonds wurde 1998 als Zusatzrentenfonds für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Arbeitgebern in der Region Trentino-Südtirol gegründet und hat sich im Laufe der Zeit zur wichtigsten Form der Zusatzvorsorge in beiden Ländern entwickelt. Er richtet sich heute an alle Wirtschaftsbereiche im privaten wie auch im öffentlichen Sektor und hat im Laufe des Jahres 2026 die Schwelle von 150.000 Mitgliedern überschritten.

Ein wesentliches Merkmal von Laborfonds ist zudem sein Modell der direkten Verwaltung durch die regionalen Sozialpartner gemeinsam mit der Region Trentino-Südtirol sowie den autonomen Provinzen Bozen und Trient. Die repräsentativen Organisationen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sind direkt in den Verwaltungsgremien des Fonds vertreten und gewährleisten dadurch eine enge Verbindung zur lokalen Wirtschaft sowie zu den tatsächlichen Bedürfnissen von Unternehmen und Beschäftigten.

Für die Unternehmen bietet das Abkommen einen klaren Anhaltspunkt hinsichtlich etwaiger vertraglicher Beitragspflichten. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bietet der Laborfonds die Möglichkeit, eine Zusatzrente über einen soliden, partizipativen und lokal verankerten Fonds aufzubauen. Das Recht auf freie Wahl der Verwendung der eigenen Abfertigung (TFR) bleibt dabei uneingeschränkt bestehen.

Die Präsidenten der Verbände und die Generalsekretäre der Gewerkschaften erklärten gemeinsam: „Die Unterzeichnung des Abkommens bestätigt den Willen der Sozialpartner im Handwerk, ein Südtiroler Modell der Zusatzvorsorge zu stärken: territorial, partizipativ, transparent und zukunftsorientiert – zum Vorteil von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen.“

Bezirk: Bozen

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