Von: luk
Bozen – Auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung einer Verlängerung der Fälligkeiten für die Ansuchen um die Unterhaltsvorschussleistung zugestimmt. Damit werden fällige Gesuche von Amtswegen um sechs Monate erneuert. “Für viele Alleinerziehende ist der momentane Ausnahmezustand mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Um ihnen finanzielle Sicherheit zu geben, haben wir nun zeitlich befristete Erleichterungen im Hinblick auf den Unterhaltsvorschuss beschlossen”, erklärt Deeg. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 718 Anträge um Unterschussvorschussleistung verzeichnet. Mit 2,5 Millionen Euro wurden damit 1130 minderjährige Kinder unterstützt, für die das getrennt lebende Elternteil bis dahin keinen Unterhalt bezahlt hat. Seit 2004 streckt das Land unter bestimmten Voraussetzungen ausbleibende Unterhaltszahlungen vor.
Verlängerung um sechs Monate
Die Verlängerung betrifft die Leistungen, die bereits ausbezahlt werden, und in diesen Wochen fällig waren bzw. wären. Sofern sich der Vollstreckungstitel nicht geändert hat werden diese nun von Amts wegen erneuert. Mit dem Vollstreckungstitel regelt das zuständige Gericht die Details zum Kindsunterhalt. Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger müssen sich für die Verlängerung nicht an den zuständigen Sozialsprengel wenden.
Neuanträge werden schneller ausbezahlt
Bereits vorige Woche wurde vom Landtag eine Gesetzesänderung genehmigt, durch die eine schnellere Auszahlung für Neuansuchen möglich ist. Die Gewährung für Neuanträge erfolgt für die Zeit des Ausnahmezustandes auch schon im laufenden Monat. Bisher war dies nur möglich, wenn der Neuantrag innerhalb des 20. Tages eines Monats gestellt wurde. Neuanträge können jederzeit über die zuständigen Sozialsprengel eingereicht werden, aufgrund des aktuellen Ausnahmezustandes sollte der Kontakt telefonisch oder per Mail erfolgen.
Alleinerziehende, die durch die aktuelle Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können zudem um die weiteren sozialen Leistungen des Landes ansuchen. Unter anderem stehen dafür die Soforthilfe Covid-19 oder den Sondermietbeitrag beantragen. Auch eine Stundung der Mieten von Wobi-Wohnungen ist derzeit möglich. Informationen dazu finden sich auf der Internetseite https://neustart.provinz.bz.it , im Sprengel des zuständigen Einzugsgebietes oder beim Wobi-Mieterservice.