BaFin bestraft VW mit 1,2 Mio. Euro

Millionenstrafe für VW wegen Verstoß gegen Ad-hoc-Pflicht

Freitag, 09. Oktober 2026 | 11:18 Uhr

Von: importer

Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht hat Volkswagen wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen Veröffentlichungspflichten mit einer millionenschweren Geldstrafe belegt. Die VW AG soll demnach 1,2 Mio. Euro zahlen, teilte die BaFin am Freitag mit. Die Prognose von VW für das Geschäftsjahr 2023 sei deutlich über den Markterwartungen gelegen. Die sich darin widerspiegelnde Geschäftsentwicklung hätte sie nach Darstellung der Behörde unverzüglich “ad hoc” mitteilen müssen.

Stattdessen habe das Unternehmen diese Insiderinformationen lediglich in einer Pressemitteilung veröffentlicht, so die BaFin. VW akzeptierte das Bußgeld. Der entsprechende Bescheid sei das Ergebnis einer Verständigung zwischen der Volkswagen AG und der BaFin zur Beendigung des Verfahrens, teilte ein Konzernsprecher am Freitag mit. Unabhängig von der erfolgten Verständigung sei die Volkswagen AG allerdings unverändert der Rechtsauffassung, dass sie ihre Veröffentlichungspflichten eingehalten habe und sämtliche Marktteilnehmer durch die Veröffentlichung der Pressemitteilung ausreichend informiert worden seien.

Börsennotierte Firmen unterliegen “Ad-hoc-Publizitätspflicht”

Börsennotierte Unternehmen unterliegen in Deutschland der sogenannten Ad-hoc-Publizitätspflicht. Das heißt, dass nicht öffentliche Insiderinformationen, die den Aktienkurs in bedeutender Weise beeinflussen können, sofort (“ad hoc”) veröffentlicht werden müssen – also in einer besonders auffälligen Art und Weise für die Marktteilnehmer an den Finanzmärkten. Dazu zählt nach Angaben der BaFin auch eine deutliche Abweichung der Geschäftszahlen von der Markterwartung.

Die Ad-hoc-Publizitätspflicht ist Teil der Marktmissbrauchsverordnung. Verstößt ein Unternehmen dagegen, kann die BaFin dies mit einer Geldstrafe bis höchstens 2,5 Mio. Euro oder bis zu zwei Prozent des Umsatzes ahnden.

Die Geldstrafe wurde nach Angaben der BaFin bereits am 1. Oktober festgesetzt. Am 3. März 2023 hatte Volkswagen die Anleger im laufenden Handel mit einem optimistischen Ausblick auf das Jahr überrascht. Die VW-Aktie war an dem Tag um mehr als 10 Prozent in die Höhe geschnellt.

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