Von: Matthias Knapp
Bozen – Seit kurzem gibt es bei öffentlichen Ausschreibungen zwei wichtige Erleichterungen, sowohl für die Teilnehmer, d.h. die Unternehmen, als auch für die Vergabestellen. Darüber informiert das Baukollegium in einer Pressemitteilung.
Besonders begrüßt das Baukollegium die Tatsache, dass die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmenden Unternehmen nun eine Mitteilung über die zugewiesene technische Punktezahl sowie die angebotenen Preise erhalten können. „Wir hoffen, dass die Vergabestellen diese Möglichkeit zur Transparenz umfassend nutzen. Für die Unternehmen verbessert sich dadurch nämlich die Planungssicherheit wesentlich: so wissen sie bereits vor dem definitiven Zuschlag, der oftmals länger dauert, wo sie vorläufig gereiht sind, und können dementsprechend planen“, erklärt der Präsident des Baukollegiums, Christian Egartner.
Ebenfalls für eine Erleichterung sorgt die sogenannte „Smart-Direktvergabe“: Damit können Direktaufträge (beim Bau bis zu einer Auftragssumme von 150.000 Euro), sofern sich der einzige Projektverantwortlicher (EPV bzw. RUP) dafür entscheidet, nun unkompliziert und ohne die Einreichung eines Angebots über das ISOV-Portal (Informationssystem der öffentlichen Verträge) vergeben werden. „Damit wurde eine wesentliche Vereinfachung sowie eine bürokratische Erleichterung eingeführt. Alle Maßnahmen, die für weniger Bürokratie sorgen sind ein Schritt in die richtige Richtung“, betont der Geschäftsleiter des Baukollegiums, Thomas Hasler.
Wie das Baukollegium abschließend unterstreicht, soll dieser Weg zur Vereinfachung und zum Bürokratieabbau nun konsequent weitergeführt werden: „Weniger Bürokratie bedeutet eine Erleichterung für alle Beteiligten und ist ein wesentlicher Schritt zu mehr Wettbewerbsfähigkeit“, so Egartner.




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