Kritik am Wohnbauförderungsgesetz

Wohnpolitik: “Es braucht mehr, um leistbares Wohnen zu ermöglichen”

Montag, 28. November 2022 | 16:22 Uhr

Bozen – Die Gewerkschaftsorganisationen ASGB, CGIL/AGB, SGBCISL, UIL-SGK und der Unternehmerverband Südtirol üben Kritik an der Wohnpolitik des Landes. Vor allem auf das Wohnbauförderungsgesetz wird eingegangen, das nun in den Landtag kommt. Dieser entspreche nicht den Anforderung. Die Maßnahmen für leistbares Wohnung seien nicht ausreichend.

Nachfolgend die Mitteilung in vollem Wortlaut.

„Um unsere Jugend bei der Wohnungssuche zu unterstützen, um heimische Talente in Südtirol zu halten, von außerhalb wieder zurückzubringen bzw. von anderswoher anzuziehen, brauchen wir leistbare Wohnungen, insbesondere Mietwohnungen“, stimmen ASGB, CGIL/AGB, SGBCISL, UIL-SGK und der Unternehmerverband Südtirol überein. Sie nehmen dabei zum Gesetzentwurf „Wohnbauförderungsgesetz“ Stellung, der auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Südtiroler Landtages steht.

Die Landesregierung hat sich hinsichtlich der Wohnbaupolitik leistbares Wohnen zum Ziel gesetzt. Wir haben dies von Anfang an unterstützt, denn wir halten es für entscheidend, um eine enkeltaugliche Entwicklung unseres Landes zu gewährleisten.
Leistbares Wohnen – im Eigentum, vor allem aber in Miete – wird entscheidend sein, will Südtirol ein international wettbewerbsfähiges Land zum Leben und Arbeiten bleiben.

Wir müssen feststellen, dass der Entwurf für das „Wohnbauförderungsgesetz“ dieser Anforderung nicht entspricht. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind nicht ausreichend in Anbetracht der aktuellen Situation und noch weniger im Hinblick auf die immer schwieriger werdende Situation in den kommenden Monaten angesichts steigender Inflation und Kreditzinsen.

Wir wiederholen deshalb unsere gemeinsamen Vorschläge, die wir der Landesregierung bereits im Dezember 2019 vorgestellt haben. Leider wurden diese nur teilweise berücksichtigt. Wir laden die Landtagsabgeordneten dazu ein, sich gemeinsam dafür einzusetzen, der Wohnungsnot, von der Familien, insbesondere junge, aber auch Unternehmen betroffen sind, da sie nicht zuletzt deshalb sich mit einer immer größeren Personalknappheit auseinandersetzen müssen, entgegenzutreten. Wir stehen bereit für einen konstruktiven Austausch zu unseren Vorschlägen, die wir als gemeinsamen Beitrag sehen, um konkrete Maßnahmen festzulegen, die leistbares Wohnen effektiv auch garantieren können.

Unsere Vorschläge

– Sorgfältige Planung bei der Aufwertung/Wiederverwendung bereits bestehender Areale und bei der Ausweisung von neuem Baugrund: Im Mittelpunkt der Wohnbaupolitik müssen der tatsächliche Wohnungsbedarf und ein verantwortungsvoller Umgang von Grund und Boden stehen.

– Die hohen Grundstückspreise sind einer der Hauptgründe für das teure Wohnen. Es muss für alle eine Gleichbehandlung garantiert werden, indem der Zugang zum Baugrund für den geförderten Wohnbau künftig allen Ansässigen für den Bau der Erstwohnung und den Bau von Wohnungen, die für mindestens 20 Jahre an Ansässige zum Landesmietzins vermietet werden, ermöglicht wird. Die eventuelle Landesförderung muss der Familie für die Wohnung, nicht für den Baugrund oder die Erschließungskosten, gewährt werden.

– Mietmarkt: Südtirol braucht einen effizienten und funktionierenden Mietmarkt, der insbesondere den veränderten Bedürfnissen unserer Jugendlichen entgegenkommt. Übermäßige Einschränkungen sind nicht zielführend. Der Landesmietzins muss die
unterschiedlichen Bedingungen in den Gemeinden widerspiegeln und dort reduziert werden, wo er über dem Marktpreis liegt.
– Der Bedarf an Sozialwohnungen soll auch in Zukunft vom Institut für den sozialen Wohnbau gedeckt werden. Eine öffentlich-private Zusammenarbeit, durch welche private Eigentümer ihre Wohnungen direkt dem WOBI vermieten, könnte ein zusätzlicher Lösungsansatz sein. – Wir begrüßen die eingeführten Erleichterungen, um Studentenwohnheime zu realisieren und erachten auch bei der Schaffung von Arbeiterwohnheimen schnellere Abläufe unabdingbar.

– Die Schaffung eines vom Land finanzierten Garantiefonds zur Deckung von Miet- und Wohnnebenkosten, mit direkter Bezahlung an den Vermieter, falls sich der Mieter unverschuldet in einer Lage befindet, in der er nicht zahlen kann. Dies unter der
Voraussetzung, dass der Mietvertrag eine Miete vorsieht, die niedriger ist als der für diese Immobilie vom territorialen Abkommen festgelegten Miethöchstbetrag. Dieser Garantiefonds soll für Wohnungsinhaber ein Anreiz zur Vermietung sein und würde zugleich niedrigere Mietkosten erwirken.

– Beim Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten sollte als Berechnungsgrundlage bei den Ansuchen die EEVE der ersten Ebene hergenommen werden und nicht – wie aktuell – die EEVE der dritten Ebene. Die Vorteile liegen auf der Hand: es werden unter anderem zehn Prozent des Einkommens abgezogen. Außerdem fordern wir die Sprengel explizit auf, keine Kontoauszüge von den Antragstellern zu verlangen und eventuelle finanzielle Zuwendungen als Einkommen zu deklarieren. Diverse Gerichtsurteile haben diesen Usus bereits als nicht rechtens bestätigt.

Von: luk

Bezirk: Bozen