Festplatte mit Kinderpornos aus Südtirol

Beim Treffen mit einem Minderjährigen verhaftet

Freitag, 30. Mai 2025 | 13:36 Uhr

Von: Ivd

Toblach – Ein 45 Jahre alter Mann aus dem Hochpustertal sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, kinderpornografisches Material hergestellt und besessen sowie sexuelle Handlungen an Minderjährigen vorgenommen zu haben. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines Haftbefehls des Untersuchungsrichters am Landesgericht Trient. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Trient geleitet.

Den Ausgang nahm das Verfahren im Juli 2024, nachdem die Mutter eines Buben aus dem Pustertal die Carabinieri alarmierte. Zuvor soll der Mann über einen längeren Zeitraum versucht haben, online Kontakt mit dem Jugendlichen aufzubauen – laut Ermittlern mit eindeutig sexuellen Absichten. Schließlich traf er am Wohnort des Kindes ein, offenbar in der Absicht, das Kind persönlich zu treffen.

Wie die Carabinieri berichten, erkannte der Minderjährige die bedrohliche Lage und wandte sich an seinen älteren Bruder. Dieser stellte den Mann zur Rede, woraufhin dieser die Flucht ergriff. Die Mutter der beiden Jugendlichen informierte daraufhin die Polizei. Der Verdächtige wurde wenig später am Bahnhof aufgegriffen, als er offenbar versuchte, mit dem Zug das Weite zu suchen.

Erschütternder Festplattenfund

In den darauffolgenden zehn Monaten führten die Carabinieri aus Toblach und Innichen unter Mitwirkung des kriminaltechnischen IT-Kommandos in Rom (RA.C.I.S.) umfangreiche Ermittlungen durch. Dabei wurden mehrere digitale Geräte sichergestellt und forensisch untersucht. Laut Behörden fanden sich auf den Datenträgern Bild- und Videodateien mit sexuellem Inhalt, die mutmaßlich Minderjährige im Alter zwischen elf und fünfzehn Jahren zeigen. Die mutmaßlichen Opfer stammen aus Südtirol, dem restlichen Norditalien und weiteren europäischen Ländern.

Die Ermittlungen dauern an. Der Beschuldigte befindet sich in der Justizvollzugsanstalt Bozen und steht der Justiz zur Verfügung. Gegen ihn wurde Untersuchungshaft angeordnet. Die Behörden betonen, dass für den Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

Bezirk: Pustertal

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