Von: mk
Meran – Die letzte Volkszählung fand im Oktober 2011 statt. Seit damals sind vielfältige Neuerungen eingetreten. Im Besonderen wird die Volkszählung nicht mehr wie bisher alle zehn Jahre, sondern jährlich in Form einer Dauerzählung abgewickelt. Es sind auch nicht mehr alle Gemeinden gleichzeitig betroffen, sondern abwechselnd eine Stichprobe davon. Die Gemeinde Meran fällt dieses Jahr – zusammen mit anderen 50 Südtiroler Gemeinden – in die Stichprobe.
Im Oktober beginnt auch in Meran die Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen. Nicht alle Meraner Bürgerinnen und Bürger sind aber von der Erhebung betroffen, sondern nur jene, die in bestimmten ausgewählten Teilen des Gemeindegebietes wohnen. Die Dauerzählung wird gemäß den europäischen und staatlichen Bestimmungen durchgeführt. Ziel der Erhebung ist es, zu überprüfen, wie viele Personen tatsächlich ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, und nützliche Informationen zu erhalten, mit denen soziale und wirtschaftliche Maßnahmen effizienter geplant werden können.
Die Zählung wird Online über Computer durchgeführt und gliedert sich in zwei Erhebungen. Die erste davon (Gebietserhebung) beginnt am 10. Oktober und dauert bis maximal 9. November. Dabei werden die betroffenen Haushalte von einem Zähler der Gemeinde aufgesucht, der eine Befragung mit einem Laptop vornehmen wird. Die zweite Erhebung (Listenerhebung) beginnt am 8. Oktober und endet am 20. Dezember. In diesem Falle sind die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingeladen, den Zählungsbogen selbst am Computer auszufüllen. Zu diesem Zwecke erhalten sie ein Schreiben des ISTAT/ASTAT mit Angabe des Benutzernamens und des Passwortes, die für den Zugriff auf den Online-Fragebogen notwendig sind. Sollten die Bürger den Zählungsbogen bis zum 7. November nicht selbst ausgefüllt haben, werden sie von der Gemeinde kontaktiert.
Der ausgewählte Haushalt muss an der Zählung teilnehmen. Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Beantwortung der Fragen. Selbstverständlich steht auch das Gemeindeerhebungsamt für Hilfe beim Ausfüllen und/oder Informationen gerne zur Verfügung (Bürgeramt, Meldeamt Zimmer A1, Tel. 0473 250133, E-Mail: flores.cavaggion@gemeinde.meran.bz.it).