Von: importer
In einem im Mai bekannt gewordenen Fall einer hautkranken, stark unterernährten Siebenjährigen in Tirol hat die Staatsanwaltschaft gegen die Eltern Anklage erhoben. Ihnen wird das Verbrechen der fortgesetzten Gewaltausübung zur Last gelegt. Das Delikt könne auch durch Unterlassung der notwendigen Fürsorge begangen werden, informierte die Staatsanwaltschaft am Dienstag. Die Eltern bestreiten den Vorwurf. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.
Verwahrlost und abgemagert auf ein Körpergewicht von elf Kilogramm war die Siebenjährige, als sie von ihren Eltern Ende April ins Krankenhaus gebracht wurde. Das geringe Gewicht führte bereits zu Ödemen an den Extremitäten, am Rumpf und am Gesäßbereich, zu Funktionseinschränkungen von Herz- und Nierenfunktion und zu einem akut lebensgefährlichen Zustand, berichtete die Staatsanwaltschaft Innsbruck.
Das Kind leidet seit Geburt an einer entzündlichen Hauterkrankung. Den Eltern wird vorgeworfen, die aufgetretenen Hautinfektionen nicht adäquat versorgt zu haben, was zu “exzessiven, entzündlichen reaktiven Hautveränderungen an verschiedenen Körperstellen” geführt habe, die teilweise über einen Zentimeter dick verkrustet waren. Dies habe in weiterer Folge auch eine beginnende Sepsis und extreme Schmerzen verursacht.
Kind konnte sich nicht mehr bewegen
Außerdem sollen es die Eltern unterlassen haben, ausreichend für die Geh- und Bewegungsfähigkeit ihrer Tochter zu sorgen. Nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens verschlechterte sich der Zustand derart, dass sich das Mädchen spätestens ab Anfang April 2026 wegen verkürzter Sehnen nicht mehr bewegen konnte. Sie musste von ihren Eltern in ihr Zimmer getragen werden, hieß es im Bericht. Auch die Toilette habe sie nicht mehr alleine aufsuchen können. Sie habe weder sitzen noch stehen können. “Das Mädchen konnte aufgrund der dadurch hervorgerufenen Schmerzen auch keine Kleidung mehr tragen”, hieß es. Sie habe auch kaum mehr Nahrung aufnehmen können.
Aufgrund der Hauterkrankung sei das Kind bereits 2023 wiederholt stationär im Krankenhaus gewesen. Nach der Entlassung wurden regelmäßige ärztliche Kontrollen vereinbart. Der letzte Arztbesuch fand im September 2025 statt. In der Folge nahm die Mutter nur mehr telefonisch Kontakt zur Hausärztin auf und gab an, dass sich der Zustand tendenziell bessern würde, was aber offenbar nicht der Wahrheit entsprach.
Nachdem die Eltern einer dringenden Aufforderung der Hausärztin folgend ihre Tochter Ende April in die Kinderklinik gebracht hatten, wo sie sofort auf der Kinderintensivstation aufgenommen wurde, wurde der Fall durch eine Meldung nach dem Gewaltschutzgesetz ins Rollen gebracht. “Der Aufenthalt der Eltern war in der Folge unbekannt, weshalb sie mit Europäischem Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben wurden. Zwei Wochen später haben sich beide bei der Polizei gestellt”, informierte die Anklagebehörde. Über beide wurde die Untersuchungshaft verhängt.
Mutter weiterhin in U-Haft
Mittlerweile wurde der Vater aus der U-Haft entlassen und ihm die Weisung erteilt, keinen Kontakt zur Tochter zu haben. Die Mutter war weiterhin aufgrund von Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft.
Der Rechtsanwalt der Mutter, Michael Battlogg, hatte bereits während der Ermittlungen von einer Überforderung der Eltern gesprochen, wie die “Tiroler Tageszeitung” berichtete. “Seine Mandantin habe sich stets um ihre Tochter gesorgt. Die Krankheit des Kindes sei schwer diagnostizierbar gewesen. Zudem seien die Eltern durch ein früheres Ermittlungsverfahren nach einem Spitalsaufenthalt belastet und traumatisiert gewesen”, hieß es in dem Bericht. “Die Mama hat aus ihrer Sicht alles gemacht, dass es dem Kind wieder besser geht”, sagte Battlogg zur “TT”.
Gesundheitszustand des Kindes gebessert
Zur Abklärung des Sachverhalts wurden laut Staatsanwaltschaft ein gerichtsmedizinisches und ein hautärztliches Gutachten eingeholt. Im Fall eines Schuldspruches droht eine Freiheitsstrafe von zwei bis zehn Jahren. Die Tochter war indes nicht mehr in Lebensgefahr. Ihr Gesundheitszustand habe sich gebessert. Die Obsorge über das Mädchen und ihren gesunden, jüngeren Bruder wurde mittlerweile vom Gericht an die Kinder- und Jugendhilfe übertragen.




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