Keine Genehmigung der Gemeinde erforderlich

Erste Kaltfront im Anmarsch: Meran erleichtert Bestimmungen zum Heizen

Donnerstag, 06. Oktober 2016 | 14:34 Uhr

Meran – Das Amt für Umwelt und die Vereinigung der Kondominiumsverwalter ANACI haben für die Heizperiode 2016/2017 einen neuen Modus vereinbart: Die Anordnung des Meraner Bürgermeisters nimmt nun eventuelle Maßnahmen für die vom Gesetz festgelegten Übergangzeiten in den beiden ersten Oktober- und letzten beiden Aprilwochen vorweg.

Wird vom Wetterdienst der Provinz Bozen eine Kaltfront angekündigt, dürfen die Verwalter der Kondominien ohne zusätzliche Genehmigung durch die Gemeinde die Heizanlagen für sieben Stunden pro Tag einschalten. Die Heizungen müssen in den Morgen- und Abendstunden laufen, während sie über Mittag, wenn die Temperaturen am höchsten sind, ausgeschaltet werden müssen. Das kühle Wetter muss allerdings mindestens für drei Tage angekündigt sein, wobei die Temperaturen nachts unter zehn Grad und tagsüber unter 18 Grad liegen müssen.

Von: luk

Bezirk: Burggrafenamt