Das Dorf musste im August 2017 evakuiert werden

Freispruch für Angeklagte nach Felssturz von Bondo

Freitag, 04. September 2026 | 12:12 Uhr

Von: importer

Schweizer Behörden tragen an den tragischen Folgen des Felssturzes von Bondo 2017 mit acht Toten keine Mitschuld. Das Regionalgericht Maloja sprach die fünf Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Das Gericht sah keine Beweise dafür, dass es vor dem Unglück klare Anzeichen für ein bevorstehendes Großereignis gab. Bei dem Unglück waren acht Wanderer ums Leben gekommen – ein Ehepaar aus der Steiermark, vier Deutsche und zwei Schweizer.

Im Raum stand der Vorwurf, dass die Verantwortlichen die Wanderwege hätten schließen müssen. Es gab in der Region lediglich Warntafeln. Unter den Angeklagten waren unter anderem ein Förster, ein Geologe und die damalige Gemeindepräsidentin. Das Gericht tagte in Pontresina.

Meterhohe Schuttberge auf Wanderwegen

Der Bergsturz am 23. August 2017 hatte am 3.369 Meter hohen Piz Cengalo im Kanton Graubünden eine Gerölllawine ausgelöst, die die Wanderer in den Tod riss. Rund drei Millionen Kubikmeter Gestein donnerten ins Tal und begruben Wanderwege unter einer meterhohen Schuttdecke. Murgänge zerstörten danach Gebäude im rund vier Kilometer entfernten Ort Bondo.

Nach einer ersten Untersuchung waren die Ermittlungen eingestellt worden, auch mit dem Argument, der verheerende Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Die Angehörigen der Opfer gingen dagegen in Berufung und stellten die Qualität des zunächst erstellten Gutachtens infrage. Ein neuer Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass die Sperrung der Wanderwege angebracht gewesen wäre.

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