Duo kam bei Wintertour "nur langsam voran"

Mann [37] nach Tod von Freundin am Großglockner vor Gericht

Sonntag, 15. Februar 2026 | 08:05 Uhr

Von: apa

Nach dem Erfrierungstod seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 muss sich ein 37-Jähriger am kommenden Donnerstag am Landesgericht Innsbruck verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann grob fahrlässige Tötung vor. Er soll die Salzburgerin 50 Meter unter dem Gipfel “schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert” zurückgelassen haben. Der Alpinist bestritt im Vorfeld die Vorwürfe, ihm drohen im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

Der Prozess wurde vorerst für einen Tag anberaumt. Angesichts des umfangreichen Prozessprogramms könnte es jedoch zu einer Vertagung kommen. Ganze 15 Zeugen – darunter damals im Einsatz stehende Bergretter – und zwei Gutachter wurden geladen, sagte Gerichtssprecher Klaus Jennewein zur APA. Ein alpintechnisches Sachverständigengutachten sowie ein gerichtsmedizinisches Gutachten sollen zur Wahrheitsfindung beitragen. Der Prozess wird von Einzelrichter Norbert Hofer verhandelt. Der erfahrene Richter verfügt über eine Spezialzuständigkeit in Alpinsachen, alle dahin gehenden strafrechtlichen Prozesse landen auf seinem Schreibtisch.

Die Verhandlung dürfte zudem von großem Medieninteresse begleitet werden. Rund 50 Medienvertreter, auch aus Deutschland, haben sich angekündigt. Daher wird es für eine etwaige interessierte Öffentlichkeit wenig bis gar keine Plätze geben, kündigte Jennewein an.

Staatsanwaltschaft mit umfangreichen Vorwürfen

In ihrer Anklageschrift machte die Staatsanwaltschaft dem angeklagten Alpinisten, den sie aufgrund seiner Erfahrung als Führer der Tour sah, umfangreiche Vorwürfe. So soll er nicht berücksichtigt haben, dass seine Freundin noch nie eine alpine Hochtour in dieser Länge absolviert hatte. Auch die Tourenplanung mitsamt eines rund zwei Stunden zu späten Starts führte die Behörde ins Treffen. Zudem habe er nicht mit einem Notfall gerechnet und keine ausreichende Biwak-Notausrüstung dabei gehabt. Als der Mann die Frau um 2.00 Uhr zurückgelassen hatte, um Hilfe zu holen, soll er sie nicht an einen windgeschützten Platz gebracht und keinen Biwaksack oder Alu-Rettungsdecken verwendet haben. Die Sportlerin selbst habe für eine derartige Tour keine “geeignete Ausrüstung” gehabt: Sie war mit einem Splitboard und Snowboard-Softboots aufgestiegen.

Laut Staatsanwaltschaft hätte das Bergsteiger-Duo zudem früher umdrehen sollen. Bei den herrschenden Verhältnissen mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 km/h und Temperaturen von minus acht Grad – die sich bei der Kombination wie minus 20 Grad anfühlen – hätten sie “spätestens am sogenannten ‘Frühstücksplatzl’ umkehren müssen”. Der 37-Jährige habe auch keinen Notruf abgesetzt, als es dunkel wurde. Als ein Hubschrauber gegen 22.50 Uhr nach den beiden suchte und sie überflog, habe er ebenfalls keine Notsignale abgegeben. Die Alpinpolizei versuchte mehrmals, ihn zu erreichen. Erst gegen 00.35 Uhr sei ein “unklares” Gespräch zustande gekommen, der Angeklagte soll sein Handy auf lautlos gestellt und verstaut haben. Um 3.30 Uhr habe der Mann schließlich die Rettungskräfte verständigt, nachdem er die 33-Jährige unterhalb des Gipfels allein gelassen hatte.

Der nunmehr Angeklagte gab bereits kurz nach der tödlichen Bergtour über seinen Verteidiger Kurt Jelinek bekannt, dass er sich in strafrechtlicher Hinsicht nicht schuldig bekennen werde. Auch im Ermittlungsverfahren stellte er laut Staatsanwaltschaft “ein Fehlverhalten in Abrede”.

Duo kam bei Aufstieg “nur langsam voran”

Die Bergsteiger waren am 18. Jänner von Kals in Osttirol zu der folgenschweren Glockner-Besteigung auf 3.798 Metern Seehöhe aufgebrochen. Die Tour sollte über den Stüdlgrat zum Gipfel und einem Abstieg über den Kleinglockner bzw. über die Adlersruhe zurück zum Ausgangspunkt führen. Die beiden sollen indes laut Polizei aufgrund “konditioneller und technischer Schwierigkeiten” nur langsam vorangekommen sein, hatte es geheißen. Als die Frau zu erschöpft war, um weiterzugehen, machte sich der 37-Jährige auf den Weg zur Adlersruhe bzw. der geschlossenen Erzherzog-Johann-Hütte, um Hilfe zu holen. Die alarmierte Bergrettung Kals und Alpinpolizisten rückten schließlich in der Nacht zu Fuß aus. Eine Hubschrauberbergung konnte bei Tagesanbruch aufgrund des starken Windes nicht durchgeführt werden. Kurz nach 10.00 Uhr erreichten die Bergretter das Opfer. Sie fanden die Frau nur noch tot vor.

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