Vorgehensweise des Jugendgerichts auf dem Prüfstand

Mutter klagt an: “Durfte mich nicht von meinem Sohn verabschieden”

Freitag, 19. Juni 2020 | 11:01 Uhr

Bozen – In Bozen ist gestern eine verzweifelte Mutter vor die Öffentlichkeit getreten, um ihre Geschichte zu erzählen. Ihr siebenjähriger Sohn war vor knapp drei Jahren mit ihrer Einwilligung in eine geschützte Einrichtung in Meran gebracht worden, da sie an einer psychischen Erkrankung litt. Die Wochenenden und Ferien durfte der Junge aber bei seiner Mutter verbringen.

So war es auch vor dem Ausbruch des Coronavirus in Südtirol: Bei dem Aufenthalt bei seiner Mutter bekam der Junge aber plötzlich Fieber und um die Gefahr einer Ansteckung im Heim vorzubeugen, sollte sie das Kind vorerst bei sich behalten. Somit war der Siebenjährige über drei Wochen bei seiner Mutter.

Mitte März sei sie dann von der Staatsanwaltschaft des Jugendgerichts kontaktiert worden mit der Aussicht, den Aufenthalt ihres Sohnes bei ihr in geordnete Bahnen zu bringen. Bei Gericht wollte man mit ihrem Sohn alleine sprechen. Seitdem habe sie ihr Kind nicht mehr gesehen. Stattdessen habe sie eine richterliche Anordnung erhalten, wonach ihr Sohn in die geschützte Struktur zurückgebracht worden war. Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, sei die Mutter vor vollendete Tatsachen gestellt worden und habe auch keine Gelegenheit gehabt, sich von ihrem Sohn zu verabschieden.

Die Mutter hat sich an eine Anwältin gewandt und Beschwerde eingereicht. Man will geklärt wissen, ob die Vorgehensweise der Behörden rechtlich in Ordnung und zum Wohle des Kindes waren. Beanstandet wird vonseiten der Anwältin, Donatella Bussolati, dass es keine schriftliche Vorladung gab. Außerdem hätten sich Sozialdienst und psychologischer Dienst positiv zu einem Verbleib des Buben bei der Mutter geäußert.

Von: luk

Bezirk: Bozen