Von: importer
Seit knapp zwei Jahren kann sich eine werdende Mutter im letzten Schwangerschaftsdrittel eine Impfung gegen RSV verabreichen lassen. Das Besondere daran: Die Impfung gilt nicht ihr, sondern ihrem ungeborenen Kind. Die Immunisierung ist wie die RSV-Impfung für weitere Risikogruppen bei Erwachsenen weiterhin privat zu bezahlen, kritisierte die Wiener Ärztekammer vor Beginn der RSV-Saison im Oktober. Säuglinge bekommen jedoch kostenlos eine passive Immunisierung mit Antikörpern.
Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verursacht in den meisten Fällen eine leichte Atemwegsinfektion, die aber bei bestimmten Risikogruppen wie Säuglingen, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Vorerkrankungen wie COPD oder Asthma lebensbedrohlich verlaufen kann, informierte die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien am Freitag in einer Aussendung. In der Saison 2023/24, also vor Einführung der aktiven und passiven Schutzmöglichkeiten für alle Säuglinge, wurden in Österreich mehr als 3.000 Kinder unter vier Jahren aufgrund einer RSV-Infektion hospitalisiert, hatte der Österreichische Verband der Impfstoffhersteller (ÖVIH) am Vortag berichtet.
Wirkung ab dem ersten Atemzug
“Babys, die in der RSV-Saison zwischen Oktober und März geboren werden, sind besonders gefährdet. Deshalb haben wir als Kammer erkämpft, dass Neugeborene, die in diesem Zeitraum auf die Welt kommen, direkt auf den Säuglingsstationen immunisiert werden”, berichtete Kammer-Vizepräsidentin Naghme Kamaleyan-Schmied. “Noch einfacher wäre es aber, die Kinder bereits während der Schwangerschaft über die Mutter zu schützen.” Wird die Mutter während der Schwangerschaft gegen RSV geimpft, bildet ihr Körper Antikörper, die über die Plazenta auf das ungeborene Kind übertragen werden.
“Der große Nutzen dieser Impfung liegt darin, dass sie bereits ab dem ersten Atemzug wirkt”, erläuterte Philipp Fößleitner von der MedUni in der ÖVIH-Aussendung. “Das ist deshalb wichtig, weil es oft Geschwisterkinder gibt, die den Erreger aus der Schule oder dem Kindergarten mit nach Hause bringen. Manchmal können auch Großeltern oder andere Bezugspersonen das Virus einschleppen und so das Neugeborene unbeabsichtigt anstecken.”
Forderung nach Kassenleistung
Alle vom Nationalen Impfgremium (NIG) empfohlenen Impfungen sollen automatisch als Kassenleistung übernommen werden, forderte die Wiener Ärztekammer. Das betreffe die RSV-Impfung für Schwangere, die RSV-Impfung für die ältere Bevölkerung und Risikopatienten sowie die Vierfachimpfung gegen Pertussis, Diphtherie, Tetanus und Polio für alle Erwachsenen.




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