Hier kam es zu der Bluttat

Tötung von Frau auf Friedhof: Mordanklage gegen 14-Jährige

Freitag, 22. Mai 2026 | 14:05 Uhr

Von: apa

Im Fall einer 14-Jährigen, die am 23. Februar am Wiener Friedhof Baumgarten eine 67-Jährige erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft eine Mordanklage gegen die – laut einer Sachverständigen – zurechnungsfähige Beschuldigte eingebracht. Wie die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, am Freitagnachmittag bestätigte, wurde ein Einspruch von Verteidigerin Astrid Wagner vom Oberlandesgericht (OLG) Wien zurückgewiesen. Die Anklage ist damit rechtswirksam.

Das OLG wies das Rechtsmittel Wagners wegen Unzulässigkeit zurück. Damit dürfte es bald zu einer Hauptverhandlung in dem Fall kommen. Wagner kündigte gegenüber der APA ihrerseits ein Rechtsmittel auf außerordentlichem Weg gegen die Zurückweisung ihres Einspruchs an.

Der Einspruch gegen die Anklage hatte die beantragte Unterbringung nach § 21 Abs 2 StGB in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beanstandet. Das beantragte Gutachten erscheine ihr “nicht schlüssig”, erklärte Wagner zuvor, die sich von dem Rechtsmittel einen Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 1 StGB wegen Zurechnungsunfähigkeit erhofft hatte.

14-Jährige laut Gutachten persönlichkeitsgestört

Eine von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige hatte der 14-Jährigen eine instabile Persönlichkeitsstörung bei gleichzeitigem Unrechtsbewusstsein attestiert und die Teenagerin als schuldfähig eingestuft. Die Beschuldigte ist derzeit vorläufig im forensisch-therapeutischen Zentrum der Justizanstalt Asten untergebracht.

Wäre die 14-Jährige in einem neuen Gutachten als zurechnungsunfähig eingestuft worden, hätte sie als nicht schuldfähig gegolten und wäre nach § 21 Abs 1 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Von dort aus hätte sie im Unterschied zu einer Unterbringung nach § 21 Abs 2 StGB auch früher entlassen werden können.

Die Strafdrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Wird zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet, kann die betroffene Person bei Bedarf auch nach Verbüßung der über sie verhängten Freiheitsstrafe weiter angehalten werden, und zwar ohne zeitliche Befristung.

Mädchen lebte in Wohngemeinschaft

Die Österreicherin war auf dem Friedhof in Wien-Penzing an jenem Tag um 17.30 Uhr mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen von einer Passantin entdeckt worden. Eine Reanimation scheiterte. Die psychisch kranke Jugendliche wurde später von der Polizei in der sozialpsychiatrischen WG, in der sie seit November lebte, als dringend Tatverdächtige in dem Fall festgenommen. Dabei wurden das Taschenmesser als mutmaßliche Tatwaffe, blutbefleckte Kleidung sowie ihr Handy sichergestellt. Dem Vernehmen nach soll auf dem Mobiltelefon auch ein Video der Tat existieren. In ihrer Einvernahme legte die Jugendliche dann ein Geständnis vor den Ermittlern des Landeskriminalamts ab, jedoch ohne weitere Angaben zu einem Motiv.

Die Wienerin war laut MA 11 vorher nie polizeilich wegen Straftaten in Erscheinung getreten und dürfte das Opfer zufällig ausgewählt haben. Die Jugendliche soll vor der Tat laut APA-Informationen jedoch zehn Tabletten eines verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittels aus der Gruppe der Benzodiazepine genommen haben.