36-Jährige tötete ihre drei Kinder

US-Prozess gegen mutmaßliche Kindsmörderin geplatzt

Freitag, 04. September 2026 | 21:40 Uhr

Von: importer

In den USA ist der aufsehenerregende Prozess gegen die mutmaßliche Kindsmörderin Lindsay Clancy geplatzt. Der Richter stellte am Freitag in Plymouth im US-Staat Massachusetts abschließend fest, dass sich die Geschworenen nicht über die Schuldfähigkeit der 36-Jährigen einigen konnten. Die frühere Krankenschwester hatte die Tötung ihrer drei Kinder zwar gestanden, laut ihrem Anwalt litt sie aber unter einer sogenannten Wochenbettpsychose und sei damit schuldunfähig.

Bei einer postpartalen Psychose oder Wochenbettpsychose können Mütter in seltenen Fällen noch Wochen oder Monate nach der Entbindung eines Kindes an Wahnvorstellungen oder Halluzinationen leiden. Nach Angaben von Unterstützerorganisationen tritt eine solche Psychose bei ein bis zwei von tausend Entbindungen auf. In dem Prozess schilderten sowohl Psychiater als auch Angehörige und der Ex-Mann von Clancy und Vater ihrer Kinder, in welchen Zustand der Verzweiflung die dreifache Mutter war. Eine ärztliche Diagnose lag dem Gericht aber nicht vor.

In letzter Minute wies ein Berufungsgericht einen Antrag der Verteidigung zurück, einen der Geschworenen auszutauschen. Er hatte den elf anderen Jury-Mitgliedern nicht zugestimmt, die Clancy offenbar für schuldunfähig erklären wollten. Die frühere Hebamme hatte in dem fast sechswöchigen Verfahren angegeben, eine Stimme habe ihr befohlen, ihre Kinder zu töten. Der live übertragene Prozess sorgte in den USA für viele Schlagzeilen. US-Präsident Donald Trump nannte den Fall eine “schreckliche Tragödie”. Er rechne mit einem weiteren Prozess, sagte er in Washington.

Richter William Sullivan erklärte, die zwölf Geschworenen hätten sich auch am siebenten Beratungstag nicht auf ein einstimmiges Urteil einigen können. Im US-Strafprozess ist für ein Urteil der Jury Einstimmigkeit nötig. Kann sie diese dauerhaft nicht erreichen, kann der Richter einen sogenannten Mistrial erklären. Damit gibt es weder eine Verurteilung noch einen Freispruch; der Prozess endet ohne Urteil. Die Staatsanwaltschaft kann aber grundsätzlich entscheiden, die Frau erneut vor Gericht zu stellen.

Schuldfähig oder nicht?

Der Prozess hatte über Wochen große Aufmerksamkeit auf sich gezogen und eine teils erbitterte öffentliche Debatte ausgelöst. Die 36-Jährige bestreitet nicht, ihre fünfjährige Tochter Cora, ihren dreijährigen Sohn Dawson und ihren acht Monate alten Sohn Callan im Jänner 2023 im Haus der Familie getötet zu haben. Im Zentrum des Prozesses stand die Frage, ob sie dafür strafrechtlich verantwortlich war. Dabei rückte auch die psychische Gesundheit von Müttern nach einer Geburt in den Fokus.

Die Verteidigung argumentierte, sie habe unter einer schweren postpartalen Psychose gelitten, einer seltenen Erkrankung, die nach einer Geburt auftreten und mit Wahnvorstellungen oder einem Verlust des Realitätsbezugs einhergehen kann. Nach der Tötung ihrer Kinder hatte die Angeklagte versucht, sich das Leben zu nehmen.

Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, die Mutter habe gewusst, was sie tat, und die Tötungen geplant. Nach dem gescheiterten Prozess muss die Staatsanwaltschaft nun entscheiden, wie sie weiter vorgeht: Sie kann die 36-Jährige erneut vor Gericht stellen, die Anklage fallenlassen oder versuchen, mit der Verteidigung eine Einigung über ein Schuldbekenntnis auszuhandeln.

Einzelner Geschworener wohl gegen Freispruch

Der formellen Entscheidung war ein ungewöhnlicher Streit um einen einzelnen Geschworenen vorausgegangen. Die Vorsitzende der Jury hatte dem Richter US-Medienberichten zufolge mitgeteilt, elf Geschworene seien bereit gewesen, die Angeklagte freizusprechen, während ein einzelner Geschworener dies blockierte. Offiziell bestätigt wurde diese Stimmverteilung nicht.

Anwalt Kevin Reddington verlangte deshalb, den betreffenden Geschworenen auszuschließen und durch einen Ersatzjuror zu ersetzen. Sullivan lehnte das ab. Ein Richter dürfe einen Juror unter anderem nicht allein wegen seiner Haltung entfernen.

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