Verschärfte Einreisebestimmungen

Italien verlängert Ausnahmezustand – Testpflicht bei Einreise

Mittwoch, 15. Dezember 2021 | 08:56 Uhr

Rom – Ab morgigen Donnerstag gelten in Italien verschärfte Einreisebestimmungen. Medienberichten zufolge hat Gesundheitsminister Roberto Speranza am Abend eine neue Verordnung unterzeichnet, die bis Ende Jänner gilt und damit die Zeit rund um Weihnachten abdeckt.

Wer aus einem EU-Land nach Italien einreist, benötigt ab Donnerstag einen negativen Corona-Test. Dies gilt auch für Geimpfte. Ergebnisse von Antigen-Tests dürfen bei der Einreise höchstens 24 Stunden alt sein, für PCR-Tests gilt ein Zeitraum von 48 Stunden.

Wer ungeimpft aus einem EU-Land nach Italien einreist, muss sogar für fünf Tage lang in Quarantäne. In der neuen Verordnung des Gesundheitsministers werden Ausnahmen für Grenzpendler oder Studenten nicht erwähnt.

Mit negativen Auswirkungen wird in Südtirol auch für den Wintertourismus gerechnet: Gäste aus Österreich, Deutschland und der Schweiz könnten ausbleiben. Außerdem werden auch für italienische Staatsbürger Reisen ins Ausland schwieriger.

Die EU hat die verschärften Einreisebestimmungen scharf kritisiert und als Alleingang verurteilt. Solche Entscheidungen müssten immer im Verhältnis zur aktuellen Pandemielage im Land stehen, heißt es aus Brüssel. Der Grüne Pass der EU sei dadurch wertlos, da die Einreisebestimmungen in allen EU-Ländern nicht mehr dieselben seien. Die EU-Kommission will am Donnerstag zu Italiens Schritt Beratungen anstellen.

Unterdessen hat der Ministerrat in Italien auch den Notstand bis 31. März verlängert. Das entsprechende Dekret wurde verabschiedet. Hauptargument für die Entscheidung ist die Omikron-Variante.

Der Ministerrat hat keine Verordnung zu einer allgemeinen Maskenpflicht im Freien verabschiedet. Das Dekret setzt sich insgesamt aus elf Artikel zusammen, die eine Verlängerung sämtlicher Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Ausnahmezustand vorsehen.

Auch die Pflicht zum Super Green Pass in weißen Zonen bleibt bis 31. März aufrecht. Ursprünglich galt die Regelung bis 15. Jänner. Ungeimpfte dürfen demnach weiterhin nicht ins Innere von Restaurants, in Kinos, Discos oder Fußballstadien.

Von: mk