Von: Lukas Unterkofler
Bozen – Die Stabilität der Landesfinanzen und die Kontinuität der Leistungen der Verwaltung: Darauf ist der Haushaltsvoranschlag 2027-2029 ausgerichtet. Die Landesregierung hat dem Entwurf am 30. Oktober auf Vorschlag von Landeshauptmann und Finanzenlandesrat Arno Kompatscher zugestimmt. Damit wird die Deckung der Pflichtausgaben gewährleistet und die Mittel auf die als vorrangig eingestuften Bereiche (Soziales, Familien, Gesundheit, Personal, Forschung und Umweltschutz) verteilt. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung und Genehmigung übermittelt. Die für 2027 vorgesehenen Mittel steigen auf 9,17 Milliarden Euro, dies sind rund 300 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Damit können weitere Investitionsbereiche (unter Beachtung der Grundsätze der Vorsicht, Nachhaltigkeit und der mehrjährigen Planung) gestärkt werden.
“Nach der Sicherstellung der finanziellen Stabilität und der Kontinuität der Dienstleistungen, ist es ein wichtiges Anliegen dieser Landesregierung vor allem in den Bereichen Sozialleistungen und Stärkung der Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger aktiv zu werden. Darum werden die Mittel im Sozialen, für Familien, für Gesundheit, Wohnbau, Umwelt und Klima sowie beim Personal aufgestockt”, sagt Landeshauptmann Kompatscher und erklärt: “Konkret werden wir die IRPEF-Erleichterungen für Familien und Steuerzahlende ausweiten, die Regelung der Senkung des IRAP-Satzes wurde aktualisiert und hat damit die Grundlage geschaffen, dass dieser unter bestimmten Umständen auf bis zu zwei Prozent sinken kann.”
Die wichtigsten Mittelzuweisungen
Dem Bereich Soziales und Familien stehen insgesamt 955,5 Millionen Euro zur Verfügung, was ein Anstieg um 88,4 Millionen Euro im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag ist. Damit soll die Kontinuität der Maßnahmen des Landes gesichert werden und die Unterstützung für Einzelpersonen, Familien und Menschen in unterschiedlichen Notlagen festigen.
Für den Gesundheitssektor wurden über 2 Milliarden Euro bereitgestellt: Die vorgesehenen 2.096,7 Millionen Euro (74,3 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen) untermauern die zentrale Bedeutung dieses Bereiches und gewährleisten die Kontinuität der Gesundheitsdienste und -leistungen. Über den Nachtragshaushalt könnten zusätzliche Geldmittel in diesen Bereich fließen. Zudem wird daran gearbeitet, gebundene Mittel aus Vorjahren wieder verfügbar zu machen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Wohnbau: Darin fließen 111,6 Millionen Euro (20 Millionen Euro mehr), um den finanziellen Rahmen für die Wohnbaupolitik des Landes zu stärken, denn leistbares Wohnen bleibt eine politische Priorität der Südtiroler Landesregierung.
Für den NOI Techpark werden 200 Millionen Euro reserviert. Diese werden als Kapitalerhöhung von jährlich 100 Millionen Euro eingeplant. Mit dieser einmaligen Finanzierungsmaßnahme sollen Forschung und Unternehmen stärker verknüpft werden und damit neue Wertschöpfung schaffen. Mit 7,5 Prozent mehr an Geldmitteln (insgesamt 264,3 Millionen Euro) wird auch der gesamte Bereich Innovation, Forschung, Universität und Museen stärker unterstützt.
133 Millionen Euro sind für die Bereiche Umwelt, Natur, Klima, Energie, Raumentwicklung und Sport vorgesehen (um 33,7 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant), um damit die Planungskapazität zu stärken.
Für den Bereich Personal werden 1.698,9 Millionen Euro reserviert, das sind um 168,4 Millionen mehr als ursprünglich geplant. Der Anstieg ist zurückzuführen auf die neuen Kollektivverträge (vor allem für das Lehrpersonal) sowie auf den Inflationsausgleich. Mit diesen Investitionen wird die organisatorische und operative Kontinuität der Landesverwaltung sichergestellt.
Geplante Steuerliche Maßnahmen
Die Landesregierung plant für 2027 einen Steuerabzug von 700 Euro für IRPEF-Steuerpflichtige mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro sowie einen Steuerabzug von 300 Euro für Jahreseinkommen bis zu maximal 110.000 Euro. Zudem wird ein Steuerabsetzbetrag für zu Lasten lebende Kinder von 500 Euro (bis zu 90.000 Euro Einkommen) beziehungsweise 300 Euro (Einkommen bis zu 110.000 Euro) vorgesehen. Diese Maßnahme soll die Steuerbelastung verringern und die Kaufkraft der Familien in Südtirol stärken.
Für die IRAP ist eine Anpassung von 3,9 auf 2,68 Prozent als ermäßigten Steuersatz bei Abschluss von territorialen und betrieblichen Vereinbarungen geplant. Damit sollen Arbeitgeber konkrete Anreize erhalten, regelmäßig Vereinbarungen mit zusätzlichen Lohnbestandteilen abzuschließen und zu erneuern. Eine mögliche weitere Senkung auf 2 Prozent ist im Vorschlag der Sozialpartner enthalten, darüber wurde jedoch noch nicht definitiv entschieden.
HGV: “Wirtschaft stärken und Investitionen ermöglichen”
Der Hotel- & Gastronomieverband (HGV) begrüßt die Zielsetzung der Landesregierung, mit dem Landeshaushalt 2027 die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken und den Wohlstand in Südtirol langfristig abzusichern. Gleichzeitig unterstreicht der Verband die Bedeutung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft als wesentliche Grundlage für die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes.
“Der Landeshaushalt 2027 verdeutlicht, wie eng die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes mit der wirtschaftlichen Entwicklung verbunden ist. Rund 7,1 Milliarden Euro und damit mehr als drei Viertel der veranschlagten Einnahmen entfallen auf Abgaben, Beiträge und Ausgleiche. Wirtschaftliche Wertschöpfung, Beschäftigung und Einkommen bilden wesentliche Grundlagen für die Finanzierung öffentlicher Leistungen und Investitionen. Welche Bedeutung dabei dem Hotel- und Gastgewerbe zukommt, zeigt die jüngste Input-Output-Analyse des WIFO der Handelskammer Bozen. Demnach erwirtschaftet die Branche eine jährliche Bruttowertschöpfung von rund 3,5 Milliarden Euro und trägt damit 11,8 Prozent zur gesamten Südtiroler Wertschöpfung bei. Sie liegt damit an dritter Stelle der Wirtschaftsbereiche und sorgt durch ihre engen Verflechtungen mit Landwirtschaft, Handwerk, Handel und Dienstleistungen für zusätzliche wirtschaftliche Impulse”, so der HGV.
„Ein leistungsfähiger Landeshaushalt und eine starke Wirtschaft bedingen sich gegenseitig. Unsere Unternehmen schaffen Arbeitsplätze, generieren Wertschöpfung und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand in Südtirol. Umso wichtiger ist es, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsfähigkeit langfristig zu sichern“, betont HGV-Präsident Klaus Berger.
Vor diesem Hintergrund spricht sich der HGV dafür aus, im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen auch gezielte steuerliche Entlastungen für die Unternehmen vorzusehen. “Ein besonderes Anliegen ist dabei die Senkung des IRAP-Steuersatzes auf zwei Prozent. Diese würde den Betrieben zusätzliche finanzielle Spielräume für Investitionen in Qualität, Innovation und Produktivität eröffnen.”
„Die Stärkung der Kaufkraft und die Entlastung der Unternehmen sind keine Gegensätze, sondern ergänzen sich. Wir sind deshalb überzeugt, dass eine Senkung der IRAP auf zwei Prozent ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Südtirol wäre, und hoffen, dass dieses Anliegen in den weiteren Haushaltsberatungen berücksichtigt wird“, unterstreicht HGV-Direktor Raffael Mooswalder abschließend.




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