Von: Lukas Unterkofler
Bozen – Mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 75/2026 hat der Südtiroler Landtag am 11. September einige wesentliche Änderungen zum Landesgesetz 9/2018 „Raum und Landschaft“ genehmigt und Bestimmungen des staatlichen „Salva Casa“-Dekrets eingeführt.
Vorgelegt worden ist der Gesetzentwurf von der Landesregierung auf Vorschlag von Umwelt-, Natur-, Landschaftsschutz- und Raumentwicklungslandesrat Peter Brunner. Mit der Änderung des Landesgesetzes für Raum und Landschaft sollen bestehende Regelungen an die heutigen Anforderungen angepasst und Verfahren vereinfacht werden. Im Mittelpunkt stehen mehr Rechtssicherheit, die bessere Nutzung des Gebäudebestands und mehr Handlungsspielraum, wo dies raumordnerisch sinnvoll ist.
Für Brunner keine Aufweichung der Raumordnung, sondern Änderungen, die die Realität des Landes berücksichtigen: Etwa, wenn es um das Landwirtschaftsgebiet gehe. „In Südtirol gibt es viele Landwirtschaftsgebiete, die längst nicht nur aus unverbauten Freiflächen bestehen. Dort befinden sich Wohnhäuser, Höfe, gewachsene Siedlungen und teilweise sogar Ortskerne. Wir tragen damit einer bestehenden Situation Rechnung und schaffen Erleichterungen für die Menschen, die dort leben“, erklärt der Landesrat.
Wintergärten und Autoabstellplätze im Landwirtschaftsgebiet
So sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Wintergärten und offene Schutzdächer für Abstellplätze auch im Landwirtschaftsgebiet möglich sein. „Mit den Wintergärten kann die Wohnqualität bestehender Gebäude verbessert und zusätzliche nutzbare Fläche geschaffen werden, ohne dafür mehr Boden zu versiegeln“, erklärt Brunner. Auch bei Autoabstellplätzen werden praktikable Lösungen für bestehende Wohnsituationen geschaffen.
Dienstwohnungen und Mitarbeiterunterkünfte
Bei Dienstwohnungen in Gewerbegebieten soll die bestehende Regelung ebenfalls praxistauglicher gestaltet werden. Künftig sollen zwei Dienstwohnungen mit insgesamt bis zu 220 Quadratmetern möglich sein, anstatt der bisherigen 160 Quadratmeter. „Diese Wohnungen sind funktional an den jeweiligen Gewerbebetrieb gebunden und befinden sich weiterhin innerhalb einer Gewerbezone. Damit erleichtern wir den Generationswechsel, da nachfolgende Generationen so auch am Betriebsstandort wohnen können“, betont Brunner. Mit der neuen Regelung für Mitarbeiterunterkünfte wird eine Antwort auf den hohen Bedarf an zeitweiligen Unterbringungsmöglichkeiten für Beschäftigte geschaffen. „Diese Unterkünfte in bestehenden betrieblichen Strukturen bleiben weiterhin der gewerblichen Nutzung zugeordnet und sind als vorübergehende Entlastung für den Wohnungsmarkt gedacht“, sagt der Landesrat.
Landesrat Brunner verweist zudem darauf, dass es künftig möglich sein wird, auch Gewerbegebiete im Gemeindeinteresse bei besonderen Standorterfordernissen oder aus Gründen des Immissionsschutzes außerhalb der Siedlungsgrenzen auszuweisen – etwa wenn eine Ansiedlung innerhalb des Siedlungsgebiets zu Belastungen führen würde. Brunner: „Diese Regelung ist nicht als Freibrief für neue Gewerbegebiete auf der grünen Wiese gedacht, sondern um die Lebens- und Wohnqualität der ansässigen Bevölkerung zu schützen.“
Übernahme von “Salva Casa” und Dachböden
Mit der Änderung des Landesgesetzes für Raum und Landschaft werden weiters die Bestimmungen des staatlichen „Salva Casa“-Dekrets in die Landesgesetzgebung übernommen. „Hier geht es um die Legitimierung von kleineren baulichen Abweichungen und Eingriffen bei bestehenden Gebäuden mit dem Ziel, mehr Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen“, betont Landesrat Brunner. Berücksichtigt werden nur Sachverhalte, die bereits am 24. Mai 2024 bestanden haben.
Im Sinne der mit dem staatlichen „Salva Casa“ verfolgten Zielsetzung werden die Möglichkeiten zur Wiedergewinnung von Dachböden erweitert und die Dachgaubenregelung in aktualisierter Form wieder eingeführt. Damit soll zusätzlicher Wohnraum im Bestand geschaffen werden. Die Bestimmungen des Landschafts- und Denkmalschutzes bleiben dabei weiterhin uneingeschränkt aufrecht.
Eine weitere Änderung betrifft die Genehmigung von Durchführungsplänen im Landwirtschaftsgebiet. Unter klar definierten Voraussetzungen sollen die Gemeinden diese künftig selbst genehmigen können, sofern die Kommission für Raum und Landschaft mit Zustimmung des Sachverständigen für Landschaft ein positives Gutachten abgegeben hat. Damit werden zusätzliche bürokratische Hürden abgebaut, sagt Brunner.
Kritik der Opposition
Kritik gab es bereits im Vorfeld – etwa vom Heimatpflegeverband Südtirol und der Opposition.
Die Opposition kritisiert vor allem die geplanten Lockerungen für das Bauen im landwirtschaftlichen Grün. Ihrer Ansicht nach werde das 2018 beschlossene Raumordnungsgesetz dadurch zunehmend ausgehöhlt. Die Grünen-Abgeordnete Madeleine Rohrer sprach von einem „Nudelsieb“, mit dem man versuche, Wasser zu tragen. Das Gesetz verliere damit sein ursprüngliches Ziel aus den Augen, den Flächenverbrauch außerhalb geschlossener Ortschaften zu begrenzen.
Kritik gibt es auch an der möglichen Verlängerung der Frist für neue Gästebetten. Rohrer befürchtet, dass dadurch weitere Betten geschaffen werden könnten – auch in bereits stark belasteten Tourismusgebieten. Gleichzeitig könne der Druck auf die Baukommissionen der Gemeinden steigen, entsprechende Änderungen zu genehmigen. Der Tourismus sei in Südtirol bereits aus dem Gleichgewicht geraten, sagte die Abgeordnete.
Der TeamK-Abgeordnete Paul Köllensperger warf der Landesregierung vor, im Interesse des Tourismus immer wieder Ausnahmen zu schaffen. Die geplante Fristverlängerung könne speziell auf das umstrittene Hotelprojekt des Brunecker Bürgermeisters Bruno Wolf in Reischach zugeschnitten sein. Köllensperger bezeichnete die Regelung deshalb als „Lex Kronplatz“.
Das Vorgehen im Landtag sorgte auch für parteiinterne Kritik. Der SVP-Abgeordnete Sepp Noggler beanstandete, dass Landesrat Peter Brunner über einen Änderungsantrag faktisch einen neuen Gesetzesartikel eingefügt habe. Ein solcher Schritt hätte seiner Ansicht nach im Gesetzgebungsausschuss behandelt werden müssen. Noggler zog seinen Änderungsantrag schließlich zurück.
Wirtschaft frohlockt
SWR begrüßt Änderungen
Die Wirtschaftsverbände im Südtiroler Wirtschaftring begrüßen die heute vom Landtag genehmigten Änderungen im Raumordnungsgesetz. Für Wirtschaftsringpräsident Lukas Brunner sind die neuen Bestimmungen praxisnah und lösungsorientiert. „Sie beinhalten eine Reihe ganz konkreter, praktikabler Ansätze und Verbesserungen auch für die Betriebe und Unternehmen im Land“, stellt Lukas Brunner fest.
„Für uns als Wirtschaft, insbesondere für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Betrieben und Unternehmen sind vor allem die zusätzlichen Möglichkeiten zur temporären Bereitstellung von Mitarbeiterunterkünften von großer Bedeutung“, führt Wirtschaftsring-Präsident Lukas Brunner weiter aus. „Das Gebot und Erfordernis der Stunde bleibt jedoch weiterhin, dass umgehend ausreichend attraktiver und zugleich leistbarer Wohn- und Mietraum geschaffen wird. Dies jedoch wird ohne Ausweisung vieler zusätzlicher Wohnbauzonen wohl nicht erreicht werden können“, so Brunner abschließend.
HGV: “Neue Nutzungsmöglichkeiten schaffen Mitarbeiterunterkünfte und entlasten den Wohnungsmarkt”
Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die vom Südtiroler Landtag beschlossene Änderung des Gesetzes „Raum und Landschaft“ ebenfalls. Künftig können aufgelassene Beherbergungsbetriebe für die Unterbringung von Beschäftigten aller Wirtschaftssektoren genutzt werden, ohne dass dadurch eine Änderung der Zweckbestimmung erfolgt. “Damit wurde einer langjährigen Forderung des HGV Rechnung getragen.”
Geeignete Unterkünfte für Mitarbeitende bereitzustellen, sei für viele Unternehmen eine große Herausforderung. „Aufgelassene Beherbergungsbetriebe bieten eine sinnvolle Lösung, da Zimmer, Gemeinschaftsräume und die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden sind. Diese bestehenden Strukturen zu nutzen, ist pragmatisch und gleichzeitig nachhaltig, weil bereits vorhandene Bauten einer weiteren sinnvollen Nutzung zugeführt werden und Flächenverbrauch vermieden wird“, erklärt HGV-Präsident Klaus Berger.
Aus Sicht des HGV bringt die neue Regelung einen weiteren wichtigen Vorteil mit sich: “Werden Beschäftigte in aufgelassenen Beherbergungsbetrieben untergebracht, reduziert dies die Nachfrage nach Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt.”
lvh: “Mehr Spielraum für Südtirols Betriebe”
Für den Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) ist die Entscheidung des Landtags ein wichtiger Erfolg. “Eine wesentliche Änderung betrifft die Ausweisung von Gewerbegebieten. Neue Gewerbegebiete sind grundsätzlich innerhalb des Siedlungsgebietes vorgesehen. Für Unternehmen kann das in der Praxis zur Herausforderung werden: Siedlungsgrenzen sind teilweise eng gezogen und nicht jede betriebliche Tätigkeit lässt sich sinnvoll innerhalb bestehender Strukturen ansiedeln. Die neuen Bestimmungen gestalten diese Vorgabe in begründeten Fällen flexibler. Bei besonderen Standorterfordernissen oder wenn es aus Gründen des Immissionsschutzes notwendig ist, können Gewerbegebiete auch außerhalb des Siedlungsgebietes ausgewiesen werden.” Für den lvh ist diese Öffnung ein wichtiger Schritt, der an klare Voraussetzungen und einen sorgsamen Umgang mit Grund und Boden gebunden bleibt.
„Es geht nicht darum, überall neue Flächen zu schaffen, sondern dort Spielraum zu ermöglichen, wo Betriebe ihn tatsächlich brauchen. Dafür haben wir uns als lvh intensiv eingesetzt. Dass die betriebliche Realität nun stärker berücksichtigt wird, ist für uns ein wichtiger Erfolg“, unterstreicht lvh-Präsident Martin Haller.
Auch bei Dienstwohnungen bringe die Neuregelung eine wesentliche Erweiterung. “Grundsätzlich darf eine Dienstwohnung höchstens 110 Quadratmeter groß sein. In Gewerbegebieten innerhalb des Siedlungsgebietes kann die zulässige Fläche künftig auf insgesamt höchstens 220 Quadratmeter erhöht werden, wenn eine zusätzliche Wohnung zu den Bedingungen einer Dienstwohnung errichtet wird. Dasselbe gilt für Gewerbegebiete außerhalb des Siedlungsgebietes, sofern diese bereits am 1. Juli 2026 ausgewiesen waren. Damit können unter den entsprechenden Voraussetzungen zwei Dienstwohnungen entstehen.” Für den lvh sei diese Erweiterung auch angesichts der angespannten Wohnsituation und des Bedarfs an leistbarem Wohnraum in Südtirol von Bedeutung. “Gerade in Familienbetrieben kann zusätzlicher Wohnraum die Betriebsnachfolge erleichtern und jungen Menschen eine Perspektive vor Ort bieten. Wer die Chance hat, in der Nähe des Betriebs zu wohnen und diesen später weiterzuführen, kann seine berufliche und persönliche Zukunft leichter in Südtirol aufbauen.”




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