Von: Redaktion Südtirol News
Bozen – “Inklusion misst sich an Arbeitsplätzen, nicht an Förderansuchen”, ist das Team K überzeugt und dämpft damit ein wenig die Lobeshymnen der Landesrätinnen Pamer und Amhof. “Diese zeichnen derzeit das Bild eines erfolgreichen Südtiroler Modells der Arbeitsinklusion. Positive Einzelfälle verdienen Anerkennung. Sie dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Realität vieler Menschen mit Behinderungen deutlich komplizierter aussieht.”
„Eine Vereinbarung ist kein Arbeitsvertrag und ein Praktikum ist kein Arbeitsplatz. Entscheidend ist, wie viele Menschen am Ende tatsächlich im ersten Arbeitsmarkt ankommen und dort dauerhaft bleiben können“, betont Alex Ploner vom Team K.
Die Landesregierung spricht von rund 200 Vermittlungen pro Jahr und bezeichnet den Handel- und Dienstleistungssektor als besonders inklusiv. Gleichzeitig zeigten die Antworten auf Landtagsanfragen des Team K ein differenzierteres Bild: “In den vergangenen fünf Jahren wurden im Handels- und Dienstleistungsbereich 55 individuelle Arbeitseingliederungen mit dem Ziel einer Anstellung abgeschlossen. Tatsächlich führten nur 34 zu einem regulären Arbeitsverhältnis. Besonders kritisch ist die Situation im Gastgewerbe, einer der wichtigsten Wirtschaftsbranchen Südtirols. Dort absolvierten in fünf Jahren lediglich 16 Personen eine Arbeitseingliederung. Angestellt wurden anschließend acht Personen, davon nur eine mit unbefristetem Vertrag. Gleichzeitig haben allein in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 334 Gastbetriebe um Förderungen im Rahmen des Programms ProAbility angesucht. “
„Wenn hunderte Betriebe Förderungen beantragen, aber nur wenige Menschen mit Behinderung dauerhaft Beschäftigung finden, dann müssen wir die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kritisch hinterfragen. Hinzu kommt, dass in Südtirol nahezu 1.000 Menschen in Werkstätten und sozialpädagogischen Tagesstätten betreut werden. Die entscheidende Frage lautet daher: Wie vielen gelingt tatsächlich der Übergang in den regulären Arbeitsmarkt mit einem angemessenen Gehalt, samt Pensionsabsicherung?“, so Alex Ploner.
Dabei dürfe nicht vergessen werden, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht nur eine Frage der Freiwilligkeit ist. “Unternehmen ab einer bestimmten Größe unterliegen gemäß Gesetz Nr. 68/1999 einer Beschäftigungspflicht. Inklusion ist daher nicht bloß soziale Verantwortung, sondern auch die Umsetzung eines gesetzlich verankerten Rechts auf Teilhabe am Arbeitsleben”, heißt es weiter.
Auch die angekündigte Erhöhung der Entgelte für Beschäftigungs- und Integrationsprojekte auf maximal 650 Euro monatlich bewertet Alex Ploner kritisch: „650 Euro schaffen keine wirtschaftliche Selbstständigkeit. Die Landesregierung stellt selbst klar, dass es sich nicht um Löhne, sondern um sozialpädagogische Entgelte handelt. Wer von echter Inklusion spricht, muss Perspektiven auf reguläre Beschäftigung und existenzsicherndes Einkommen schaffen.“
“Wir brauchen weniger Selbstlob und mehr Ehrlichkeit. Entscheidend ist nicht, wie viele Projekte gestartet oder Förderungen ausbezahlt werden. Entscheidend ist, wie viele Menschen mit Behinderung einen dauerhaften Arbeitsplatz erhalten und damit die Chance auf ein wirklich selbstbestimmtes Leben bekommen”, so das Team K abschließend.




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