Von: mk
Bozen – Nachdem die Landesregierung zu Monatsbeginn die Auszahlung einer außerordentlichen Corona-Beihilfe für Südtiroler Kunstschaffende aller drei Sprachgruppen genehmigt hatte, hat sie gestern beschlossen, auch kulturellen Ortsvereinen, die einem Landesverband angehören, eine außerordentliche Corona-Unterstützung in Höhe von 1000 Euro zu gewähren.
Es handelt sich dabei um eine auf das Jahr 2021 beschränkte Maßnahme. Diese soll dazu beitragen, das kulturelle Ehrenamt auf Ortsebene zu stärken. Der Beitrag ist dazu bestimmt, kulturelle Veranstaltungen und Initiativen zu fördern. Chöre, Musikkapellen, Trachtenvereine, Theatergruppen der drei Sprachgruppen können sich ab sofort über die Landesverbände in den drei Landeskulturabteilungen um die außerordentliche Corona-Beihilfe bewerben. Dabei ist die für 2021 geplante Tätigkeit zu beschreiben.
Für die Unterstützung der kulturellen Vereine stellt die Landesregierung eine Million Euro zur Verfügung.
Die Maßnahme für das kulturelle Ehrenamt ist – neben der Förderung von Kunstschaffenden, der Unterstützung kultureller Organisationen bei Einnahmeverlusten, der Förderung von Initaitiven zur Wiederaufnahme kultureller Tätigkeiten und der pandemiebedingten Investitionsförderung – eine der fünf Schienen der Corona-Hilfen des Landes Südtirol für den Kulturbereich.
Informationen:
https://coronahilfen.provinz. bz.it/sofortmassnahmen-kultur. asp