Von: Lukas Unterkofler
Bozen – Die Südtiroler Landesregierung steht vor einer Grundsatzentscheidung: Soll die Frist für den umstrittenen Bettenstopp im Tourismus weiter gelockert werden oder nicht?
Ausschuss spricht sich gegen neue Ausnahmen aus
Heute hat der Gesetzgebungsausschuss des Landtags ein negatives Gutachten zu den geplanten Änderungen abgegeben. Ausschlaggebend dafür war das Abstimmungsverhalten des Landtagsabgeordneten Arnold Schuler. Er hatte sich enthalten, als es darum ging eine Aufweichung der Frist für den Bettenstopp zu forcieren.
Kernpunkt der Regelung: Wer bis zum 30. September 2026 keine Baugenehmigung vorlegen kann und kein konkretes, genehmigungsfähiges Projekt nachweist, soll künftig keine neuen Gästebetten mehr errichten dürfen.
Auch der Heimatpflegeverband Südtirol hatte zuvor eindringlich vor weiteren Ausnahmen gewarnt und den 30. September als verbindlichen Stichtag gefordert.
Landesregierung möchte an Bettenstopp-Änderungen festhalten
Die Landesregierung wird am Freitag erneut über den Bettenstopp im Tourismus beraten und abstimmen. Laut bisherigen Äußerungen möchte sie trotz der heutigen Entwicklung an den geplanten Anpassungen festhalten und Ausnahmen zulassen.
Ziel sei nicht eine Erhöhung der Bettenzahl, sondern mehr Rechts- und Planungssicherheit für Projekte, die bereits vor dem Stopp geplant waren, aber etwa durch Behördenverfahren oder Rekurse verzögert wurden, erklärte Tourismuslandesrat Luis Walcher
Die endgültige Entscheidung fällt die Landesregierung also am Freitag. Das Gutachten des Gesetzgebungsausschusses ist nicht bindend. Die Exekutive kann also auch gegen das Votum entscheiden.
Was der Bettenstopp regelt
Seit 2022 gilt in Südtirol eine Obergrenze für Gästebetten. Für bereits geplante Vorhaben in ausgewiesenen Tourismuszonen wurde eine Übergangsfrist von vier Jahren eingeräumt, die nun Ende September ausläuft.




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