Von: mk
Bozen – Ohne groß Aufmerksamkeit zu erreigen, ist im Landtag vergangene Woche das Gesetz Nr. 51/25 mit dem Titel „Bestimmungen im Bereich Pflanzenschutz“ verabschiedet worden. Das in diesem Bereich geltende Landesgesetz Nr. 8/2016 wurde außer Kraft gesetzt. Der Dachverband für Natur und Umweltschutz sieht dieses Gesetz als letzten Schachzug von Landesrat Luis Walcher an, jegliche Mitsprache und Initiative von Seiten der Bürgerinnen und Bürger beim Einsatz und Verwendung von Pestiziden zu unterbinden.
„Ein zweites Wunder von Mals darf es wohl nicht geben!“, so bringt Peter Gasser, Vizevorsitzender des Dachverbandes, seine Enttäuschung über den schmalen Inhalt des Gesetzes zum Ausdruck. Zu sehr hätte das Vorhaben der Malser an den Grundfesten der konventionellen Landwirtschaft gerüttelt.
Zur Erinnerung: Die Gemeinde Mals hatte über eine Volksbefragung den Weg gestartet, eine „pestizidfreie“ Gemeinde zu werden. „Es fällt auf, dass im Gesetz ausschließlich von ‚Pflanzenschutzmitteln‘ die Rede, eine Verharmlosung des Ausdrucks ‚Pestizide‘, der treffender ist, und bei dem Menschen hellhörig werden“, so Gasser.
Laut neuem Gesetz sei die Landesregierung – de facto der Bauernbund – über einen eigenen Pflanzenschutzdienst oberster Gebieter und Wächter in Sachen Pflanzenschutz. Den Gemeinden wurden – immer laut Dachverband – jegliche Möglichkeiten entzogen, auf eigenem Gebiet Regelungen in Bezug auf die Ausbringung von Spritzmitteln und die Abdrift beim Sprühen zu treffen. Ihnen werde lediglich die – unliebsame und aufwändige – Aufgabe zugeschreiben, allfällige Verwaltungsstrafen zu verhängen und einzuheben.
„Wo bleibt das Bekenntnis des Landeshauptmanns, sich dem Natur- und Umweltschutz verpflichtet zu fühlen?“, so Elisabeth Ladinser, Vorsitzende des Dachverbandes. Eine etwas tiefer gehende Regelung wäre ihrer Ansicht nach angebracht gewesen.
Die Problematiken der Abdrift und der Ausbringung von Spritzmitteln seien zwar durch eine EU-Richtlinie und den Nationalen Aktionsplan zur Nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geregelt, die in Südtirol direkt anwendbar seien. „Doch haben wir in Südtirol eine sehr kleinstrukturierte Landwirtschaft, die teilweise bis in die Ortszentren geht und häufig an Spielplätze, Schulhöfe und Altersheime grenzt. Die Abdrift beim Spritzen kann deshalb sehr problematisch werden. Eine klare Bezugnahme dazu im Gesetz wäre wünschenswert gewesen. Ebenso die Möglichkeit, dass Gemeinden selbst Regelungen treffen können. Vor allem wäre es ein Zeichen dafür, dass unseren politischen Vertretern die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger auch diesbezüglich ein Anliegen ist“, so der Dachverband.
Die zeitgleich verbreitete Nachricht, dass die Biolandwirtschaft in Südtirol weiterhin potenziert werden soll, was sehr lobenswert sei, mache diesen Makel auch nicht besser, heißt es abschließend in einer Aussendung.




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