Von: mk
Bozen – Die Abnahmen von noch nicht zugelassenen und mit Adaptierungen behindertengerecht umgebauten Fahrzeugen gemäß Artikel 75 der Straßenverkehrsordnung sind nun wieder möglich.
“Damit können wir Menschen, die im Leben bereits einige Schwierigkeiten meistern müssen, eine Erleichterung bieten”, sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Aufgrund der Bestrebungen des Kraftfahrzeugamts des Landes und der Entscheidung der Generaldirektion der Motorisierungsbehörde in Rom, wie von Direktor Pasquale D’Anzi mitgeteilt, ist dieser Dienst jetzt wieder möglich.
“Es handelt sich um einen zusätzlichen Dienst, den wir den Menschen mit Beeinträchtigung im KFZ-Amt anbieten können”, sagt Amtsdirektor Markus Kolhaupt. “Dieser Dienst ermöglicht die einfache Anwendung des begünstigten Hebesatzes der Mehrwertsteuer in der Höhe von vier Prozent auf zu diesem Zwecke umgebauten Fahrzeugen”, erklärt Kolhaupt.