Von: mk
Bozen – Die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und der Gemeinde Bozen sind wichtige Anlaufstellen für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Nicht zuletzt für die Beantragung der pandemiebedingten Unterstützungsleistungen, sondern auch für vielfache andere soziale Leistungen.
Die Landesregierung hat nun mehreren Änderungen am Finanzierungssystem der Trägerkörperschaften der Sozialdienste ihre Zustimmung erteilt. Damit soll es künftig möglich sein, für unterschiedliche Schwerpunkte und Notwendigkeiten, die nicht nur den Menschen im Einzugsgebiet, sondern des gesamten Landesgebietes zugutekommen, eine höhere Landesfinanzierung zu gewähren. Zu diesen Schwerpunkten zählen unter anderem Wohn- und Tagesdienste für Menschen mit Behinderungen, Kinder- und Jugendschutz, Gewalt an Frauen, Hauspflege oder Anlaufstelle für Pflege und Betreuung. “Die Finanzierung wird damit an eine inhaltliche, landesweite Planung gekoppelt, um Bürgerinnen und Bürger in besonderen Lebenslagen noch besser und gezielter unterstützen zu können”, erklärt Soziallandesrätin Waltraud Deeg. Sie hatte den Vorschlag in die Landesregierung eingebracht, dem vorausgegangen waren mehrere Gespräche in einer Arbeitsgruppe mit den Verantwortlichen der Sozialdienste und der zuständigen Landesabteilung Soziales.
Das Ziel der Vereinbarung ist es, die Finanzierung künftig noch zielgerichteter abzuwickeln und dabei Schwerpunkte gezielt zu unterstützen. So kann die Landesabteilung Soziales künftig für spezifisch definierte Bereiche den Trägern Geldmittel zuweisen, ohne dass diese vorab den Bedarf melden. “Wir haben damit einen ersten, wichtigen Schritt gesetzt, um öffentliche Geldmittel effizient zum Wohle der Menschen in unserem Land einzusetzen. Denn die Sozialdienste leisten eine wichtige Arbeit, die wir weiter vor Ort stärken wollen”, betont Landesrätin Deeg.