„Autonomie schützen“

Freiheitliche bekräftigen ihr Nein zur Verfassungsreform

Freitag, 18. November 2016 | 12:58 Uhr

Bozen – Die Freiheitlichen empfehlen der Bevölkerung beim Referendum am 4. Dezember 2016 mit „NEIN“ zu stimmen.

„Die vom PD vorgelegte Verfassungsreform sieht einen zentralistischen Staat vor, der das staatliche Interesse stets vor das Interesse der Autonomien stellt. Die Verfassungsreform ist in ihrer Grundausrichtung den Bedürfnissen der Zentralverwaltung in Rom angepasst. Die bisher viel gerühmte „Schutzklausel für Südtirol“ ist lediglich ein zahnloser Papiertiger, der im Ernstfall Südtirol vor den Zugriffen des Zentralstaates nicht schützen kann. Zudem ist die Schutzklausel mit einem Verfallsdatum versehen. Eine „Schutzklausel für Südtirol“ widerspricht im eigentlichen Sinn der Rechtslogik der Verfassungsreform und wird in ihrer Tragweite überschätzt. Mit der neuen Verfassung wird der Staat seine Forderungen gegenüber den untergeordneten Gliedern effektiver durchsetzen können. Gegen Eingriffe in die Autonomie an sich – auch durch den Verfassungsgerichtshof – kann die Klausel im Endeffekt nicht schützen“, erklärten die Freiheitlichen am Freitag auf einer Pressekonferenz.

Südtirol habe in der jüngsten Vergangenheit autonome Kompetenzen verloren und sich unter die ausschließliche Gesetzgebung des Staates Italien begeben. „Die anstehende Verfassungsreform wird diese Politik fortsetzen. Bereits mit der Regierung Monti, die federführend autonome oder föderale Kompetenzen missachtete, wurden die Weichen für eine stete Aushöhlung der Autonomie gelegt. Ein zentralistisch ausgelegter Staat hat kein Interesse an möglichst selbstständigen Regionen und Provinzen. Dies betrifft auch die Gesetzgebung“, befürchten die Freiheitlichen.

Neben den ausschließlichen Kompetenzen des Staates und den (noch) ausschließlichen Kompetenzen der Autonomen Provinz Bozen gebe es eine starke Verflechtung zwischen der zentralstaatlichen Ebene und der Landesebene, so die Freiheitlichen. Zwischen dem Staat und dem Land Südtirol herrsche in manchen Bereichen eine sogenannte „konkurrierende Gesetzgebung“, die im Artikel 117 der Verfassung verankert ist. Demnach haben das Land Südtirol und die Region in Bereichen wie Arbeitsschutz und -sicherheit, Unterricht, Berufe, wissenschaftliche und technologische Forschung und Unterstützung der Innovation der Produktionszweige oder Gesundheitsschutz die Gesetzgebungsbefugnis in Konkurrenz zum Staat. „Die bisher geltende konkurrierende Gesetzgebung zwischen Staat und Regionen soll mit der Reform zugunsten des Zentralstaates ausgelegt werden. Das bedeutet, dass die legislativen Möglichkeiten Südtirols weiter eingeschränkt werden“, erklären die Freiheitlichen.

Ein mehrheitliches „JA“ der Südtiroler zur zentralistischen Verfassung würde ihrer Ansicht eine engere Bindung an Rom und die faktische Aufgabe des Selbstbestimmungsrechtes bedeuten.

Die Freiheitlichen werben für das „NEIN“ in Südtirol mit einer landesweiten Plakataktion. „Hierbei gilt der Dank der Lega Nord, welche die Plakatflächen in vielen Gemeinden Südtirols an die Freiheitlichen delegiert hat“, hieß es auf der Pressekonferenz.

Von: mk

Bezirk: Bozen