Leiter Reber fordert Priorität beim Erhalt von Baudenkmälern

Gästebetten: “Denkmalschutz und Neueinsteiger haben es schwer”

Donnerstag, 30. Juli 2026 | 14:54 Uhr

Von: Lukas Unterkofler

Bozen – Unzufrieden über die geplanten Kriterien für die Vergabe von 500 Gästebetten aus dem Landesbettenkontingent zeigt sich der Freie Abgeordnete Andreas Leiter Reber.

Diese Betten sollen auf Vorschlag von Landesrat Walcher vorrangig an strukturschwache Gemeinden und bereits bestehende Hotels vergeben werden. “Denkmalgeschützte Gebäude, deren Erhalt durch eine touristische Nutzung gesichert werden könnte, müssen absolute Priorität haben”, so Leiter Reber.

Seit Einführung des sogenannten Bettenstopps vor vier Jahren müssen Touristiker und solche, die es werden wollen, neue Gästebetten über das Bettenkontingent der Gemeinde oder über das Landesbettenkontingent beantragen.

“Da die Gemeinden bei der Bettenvergabe meist bestehenden Betrieben den Vorrang geben, bleiben Neueinsteiger oft außen vor und auch der Denkmalschutz spielte bisher keine Rolle. Die Vermietung von Zimmern oder Ferienwohnungen hat in Südtirol viele ortsbildprägende Häuser vor dem Verfall gerettet“, erinnert Leiter Reber.

Heuer im Frühjahr hat er im Landtag durchgesetzt, dass denkmalgeschützte Gebäude zumindest bei der Vergabe von Landesbetten Vorrang bekommen sollen, da die Sanierung baufälliger historischer Gebäude zu rein privaten Wohnzwecken für die Besitzer oft kaum finanzierbar sei.

Nun will Tourismuslandesrat Walcher jetzt erstmals Betten aus dem Landesbettenkontingent vergeben. Vorrang haben Betriebe in den touristisch gering entwickelten Gemeinden, Betriebsnachfolger und nachhaltige Betriebskonzepte. Erst danach soll der Erhalt eines denkmalgeschützten Gebäudes eine Rolle spielen. “Die geplanten Vergabekriterien sind zwar legitim, doch bei 500 Betten, die jetzt vorrangig an schon bestehende Betriebe in den 54 touristisch schwachen Gemeinden vergeben werden, sind das keine zehn Betten pro Gemeinde, da bleibt für denkmalgeschützte Gebäude nicht viel übrig. Der Intention des Landtagsbeschlusses wird das keinesfalls gerecht”, ärgert sich der parteifreie Abgeordnete.

Diese Kriterien sorgten dafür, dass bestehende Hotels neue Betten dazubekommen, anstatt dass mehr Familien von der gleichen Bettenanzahl ein Einkommen erwirtschaften können. “Vor allem aber schweigt sich die Landesregierung darüber aus, dass innerhalb der historischen Ortszentren, also in den ehemaligen A-Zonen, gar kein Bettenstopp gilt. In allen Ortszentren Südtirols können sämtliche Gebäude, darunter auch die meisten denkmalgeschützten Häuser – von den Bozner Lauben über den Kalterer Marktplatz bis zum Brunecker Graben – uneingeschränkt touristisch genutzt werden. Da auch der Urlaub auf dem Bauernhof vom Bettenstopp ausgenommen ist, bleiben im landwirtschaftlichen und privaten Grün nur wenige denkmalgeschützte Privathäuser übrig, die aber für den Slogan ‘Bettenstopp’ und die vermeintlich harte Hand der SVP gegen den Overtourismus draufzahlen müssen.”

Leiter Reber appelliert an die Landesregierung, bei der Vergabe von “Landesbetten” denkmalgeschützten Häusern klaren Vorrang zu geben oder sie, wie die historischen Ortszentren generell, vom Bettenstopp zu befreien. “Selbstverständlich kann diese Befreiung an ein nachhaltiges Betriebskonzept und an die Verwendung lokaler Produkte geknüpft sein, aber gebt den Leuten eine Chance, ihre Baudenkmäler zu erhalten”, so der freie Abgeordnete.

Bezirk: Bozen

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