Team K reicht Gesetzentwurf ein

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Montag, 26. April 2021 | 12:09 Uhr

Bozen – Das Team K hat einen Gesetzentwurf mit verschiedenen Maßnahmen zur Frauenbeschäftigung eingereicht. Begünstigungen für Unternehmen, die Lohntransparenz gewährleisten, Vorschläge zur Wiedereingliederung in den Beruf und Anlaufstellen für Frauen in den Arbeitsvermittlungszentren sind einige der konkreten Schritte, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind.

Das Südtiroler Gleichstellungsgesetz ist aus dem Jahre 2010 und deshalb ist es an der Zeit, das Gesetz zu evaluieren und anzupassen. “Das Team K Frauen-donne setzt sich seit seinem Beginn für die Bekämpfung und Überwindung des Gender Pay Gap ein. Bereits 2019 haben wir im Landtag einen Beschlussantrag dazu eingereicht. Dieser Gesetzentwurf bietet nun konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, die die Team K Frauen-donne miteinander für Südtirol erarbeitet haben”, führt Paul Köllensperger in die Gesetzesinitiative ein.

“17 Prozent – diese Zahl haben wir am Freitag anlässlich des Equal Pay Day wieder häufig gehört. 17 Prozent, das ist der Gender Pay Gap, also die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern, in Südtirol. Seit Jahren ist diese Zahl unverändert. Die Gleichberechtigung und Frauenbeschäftigung haben durch die Pandemie große Rückschritte gemacht, deshalb gilt es nun umso mehr nach vorne zu schauen und sich konkrete Maßnahmen zum Ziel zu machen. Es braucht eine gesetzliche Grundlage und praktische, umsetzbare Schritte, damit sich in diesem Bereich endlich etwas tut”, erklärt Abgeordnete Maria Elisabeth Rieder die Grundüberlegung hinter dem Gesetzentwurf.

Das Augenmerk bei diesem Gesetzentwurf liege auf der Bekämpfung und Überwindung des Gender Pay Gap durch verschiedene Maßnahmen. So sollen Unternehmen, die aktiv den Gender Pay Gap bekämpfen, in den Genuss von IRAP-Reduzierungen kommen. Bei allen öffentlichen Ausschreibungen würden zudem Parameter eingeführt, die diese Unternehmen bevorzugt behandeln. Erkennbar seien diese Unternehmen durch einen Eintrag in das neu zu schaffende Landesverzeichnis. “Damit aber nicht ein Übermaß an Bürokratie und Kontrolle entstehen, braucht es ein Instrument, dass die Daten der Unternehmen sammelt und eventuell eine Zertifizierung ausstellt. Benötigt werden Daten über die Situation des männlichen und weiblichen Personals, unter besonderer Berücksichtigung von Daten über Ausbildung, beruflichen Aufstieg, Wechsel der Laufbahn oder Qualifikation, das bereinigte Einkommen und eventueller Zulagen und Prämien”, erklärt Margareth Fink, Sprecherin des Team K Frauen-donne.

In der Schweiz komme zur Überprüfung des Gender Pay Gap das Tool „Logib“ zum Einsatz. Dabei handelt es sich um ein computergesteuertes Programm, das auf statistische Methoden basiert, welches einem Unternehmen erlaubt festzustellen, wie groß die Lohnungleichheit in ihrem Unternehmen ist und welche Teile davon sich nicht durch Unterschiede in den persönlichen Qualifikationen der Mitarbeitenden oder in stellenbezogenen Merkmalen erklären lassen, sondern durch das Geschlecht bedingt sind. Ein ähnliches Tool könnte das Land für Südtirol entwickeln. Natürlich sei es wichtig, dass auf die Unternehmen kein großer bürokratischer Mehraufwand hinzukommt, so das Team K.

Außerdem enthält der Gesetzentwurf spezifische Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt. “Wir wissen, dass in den ersten drei Lebensjahren der Kinder in Südtirol ca. 1000 Frauen jährlich aus dem Beruf ausscheiden. Hier handelt es sich um Frauen mit verschiedensten Qualifikationen. Einigen fällt es nicht leicht, nach Jahren der Elternschaft in den Beruf zurückzukehren. Daher werden in unserem Entwurf spezifische Aktionen, Kurse, Weiterbildungen, Umschulungen und Unterstützungen für Frauen vorgesehen, die in den Arbeitsmarkt zurückkehren wollen”, so Rieder. Eine gezielte Anlaufstelle für Frauen in den Arbeitsvermittlungszentren runde diese Maßnahme ab.

Der Gesetzentwurf wurde anlässlich des Equal Pay Day eingereicht und wartet nun auf seine Behandlung im zuständigen Gesetzgebungsausschuss. Dafür muss auch der Rat der Gemeinden sein Gutachten abgeben. Auch wenn der Gesetzentwurf vermutlich in dieser Legislatur nicht mehr in den Landtag kommt, wird zumindest im Ausschuss darüber diskutiert. “Wir hören die Meinungen der anderen Fraktionen im Landtag. Gerade bei frauenspezifischen Themen ist es wichtig, dass sie ins Gespräch gebracht und bewusst gemacht werden”, schließen Rieder, Fink und Köllensperger ab.

Von: mk

Bezirk: Bozen