Von: Lukas Unterkofler
Bozen – Der Heimatpflegeverband Südtirol warnt vor einer geplanten Lockerung der Regeln für Gewerbegebiete. Der Landtag befasst sich am Donnerstag mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 75/26 zur Änderung des Gesetzes „Raum und Landschaft“. Vorgesehen ist unter anderem, Gewerbegebiete unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb der Siedlungsgrenze zu ermöglichen.
Konkret soll dies möglich sein, wenn es aufgrund „besonderer Standorterfordernisse“ oder zum Immissionsschutz notwendig ist. Für den Heimatpflegeverband ist die Formulierung zu weit gefasst. Dadurch könne eine ursprünglich als Ausnahme gedachte Regelung zur Regel werden, kritisiert der Verband.
Die Siedlungsgrenze sei ein zentraler Bestandteil der Raumordnungsreform von 2018. Eine Lockerung stehe zudem im Widerspruch zu den Zielen des Klimaplans Südtirol 2040, wonach die zusätzliche Bodenversiegelung bis 2030 halbiert und bis 2040 beendet werden soll.
Sarntal als Beispiel
Als Beispiel führt der Verband die sogenannte Nörderer Wiese im Sarntal an. Dabei handelt es sich um rund 1,1 Hektar Fläche an der Straße zwischen Bundschen und Sarnthein. Bereits 2002 hatte der Gemeinderat eine Umwidmung in ein Gewerbegebiet beschlossen. Nach Protesten mit mehr als 1.000 Unterschriften und 13 Einwänden lehnte die Landesraumordnungskommission das Vorhaben 2003 ab. Auch die Landesregierung sprach sich schließlich gegen die Ausweisung aus.
Nun befürchtet der Heimatpflegeverband, dass eine Änderung des Landesgesetzes künftig die Möglichkeit schaffen könnte, derartige Flächen dennoch außerhalb der Siedlungsgrenzen zu erschließen.
Dabei erkennt der Verband den Bedarf örtlicher Betriebe grundsätzlich an. Rund 20 kleinere Sarner Handwerksbetriebe seien auf der Suche nach eigenem Gewerbegrund. Gleichzeitig gebe es im Sarntal bereits mehr als 20 Hektar Gewerbeflächen. Der zusätzlich erhobene Bedarf liege laut Heimatpflegeverband bei rund 1,6 Hektar.
Fokus auf bestehende Flächen
Die Lösung müsse daher zunächst im bereits vorhandenen Bestand gesucht werden, fordert der Verband. Bestehende Gewerbezonen sollten verdichtet und erweitert, Leerstände aktiviert werden. Der Gesetzentwurf sehe zudem die Möglichkeit vor, seit mehr als drei Jahren ungenutzte Gewerbeimmobilien zu enteignen.
„Bevor man Landschaft verbraucht, muss man den Bestand ausschöpfen“, erklärt Landesobfrau Claudia Plaikner.
Der Heimatpflegeverband fordert den Landtag deshalb auf, den entsprechenden Passus aus Artikel 6 zu streichen. Gewerbegebiete sollten grundsätzlich innerhalb der Siedlungsgrenze bleiben. Vor weiteren Lockerungen des Bauverbots im Grünen verlangt der Verband außerdem eine Umweltprüfung sowie einen Nachweis, dass die Maßnahmen mit dem Klimaplan Südtirol 2040 vereinbar sind.




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