Von: mk
Meran – Damit das Zusammenleben von Mensch und Hund in Meran möglichst reibungsfrei bleibt, wird die Ortspolizei in den nächsten Wochen und Monaten in Zusammenarbeit mit dem Tierärtzlichen Dienst schärfere Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu überprüfen.
Der Wunsch, zu Tieren eine soziale Beziehung aufzubauen, ist ein tiefes, instinktives Grundbedürfnis des Menschen – das zeigt eine ganze Reihe von verhaltensbiologischen Studien. Insbesondere zwischen Menschen und Hunden können so manche starke Bindungen entstehen. Doch nicht immer ist dieses Verhältnis unproblematisch, denn ein aggressiver Hund kann das Zusammenleben zwischen Tier und Menschen auf eine harte Probe stellen, wie so manche Biss-Vorfälle und scheinbar unbegründete Hunde-Attacken beweisen. Es gibt in der Tat Hunderassen, die aufgrund ihrer Physiologie, ihrer Genetik, ihres höheren Schutztriebes und ihrer niedrigeren Reizschwelle potentiell gefährlicher als andere Hunde sind; doch ein aggressives Tier kann auch mit viel Aufwand und Fachkenntnis umerzogen werden, zum Beispiel in einer Hundeschule. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Hundehalter von dieser Situation und Problematik in Kenntnis ist und sich dieser seiner Verantwortung bewusst ist.
“In der Gemeinde Meran waren im Februar 2015 insgesamt ca. 2.700 Hunde registriert, heute sind es ca. 3.500 Hunde. Dies entspricht einem Zuwachs von fast 800 Vierbeinern in fünf Jahren. Im Jahr 2015 gab es 73 Hunde, die einer als potentiell gefährlich eingestuften Hunderasse angehören (Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Dobermann, Rottweiler), jetzt sind es offiziell 118 Tiere”, erklärt Franz Hintner, Leiter des Tierärztlichen Dienstes im Gesundheitsbezirk Meran.
Zusammen mit Umweltstadträtin Madeleine Rohrer und der Direktorin des Umweltamtes Anni Schwarz, ruft Hintner die Meraner Hundehalter zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihren Vierbeinern in Bezug auf die Mitbürger und die Umwelt auf.
“Alle Hunde müssen gechipt und in der elektronischen Datenbank der Provinz Bozen unter dem Namen des Tierhalters registriert sein. Der Zugang und die Abgabe von Hunden muss innerhalb von 30 Tagen dem Tierärztlichen Dienst gemeldet werden. Die Einfuhr von Hunden ohne die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung und Begleitdokumente ist verboten”, betont Hintner.
“Ein friedliches und respektvolles Miteinander ist nur dann möglich, wenn die vorgegebenen Regeln (Stadtpolizeiordnung, Artikel 19) auch eingehalten werden. Befindet sich zum Beispiel ein als gefährlich eingestufter Hund an einem öffentlich zugänglichen Ort, so muss er einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. In öffentlichen Lokalen müssen alle Hundehalter zumindest einen passenden Maulkorb bei sich führen, um ihn bei Bedarf dem Tier anzubringen und den Hund an einer maximal 1,5 m langen Leine führen. Übrigens müssen alle Hunde in allen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Bereichen – außer auf den eigens von der Stadtverwaltung angelegten Hundewiesen – angeleint sein”, erinnert Rohrer.
Falls sich ein Bürger oder eine Bürgerin von einem Hund bedroht fühlt, so kann man sich an das Kommando der Ortspolizei Meran wenden, tel. 0473 250160, E-Mail: polizei@gemeinde.meran.bz.it.