Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat diese Woche die Mitglieder des Landesbeirates für Baukultur und Landschaft auf Vorschlag von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer ernannt. Bis zum 30. Juni 2020 bilden die Architektinnen und Architekten Conradin Clavuot aus Chur in der Schweiz, Lilli Licka aus Wien und Sebastiano Brandolini aus Mailand als effektive Mitglieder den Landesbeirat. Armando Ruinelli aus Soglio in der Schweiz, Astrid Tschapeller aus Innsbruck und Bernardo Bader aus Steinebach in Österreich wurden als Ersatzmitglieder ernannt. Danach wird das neue Landesgesetz Raum und Landschaft die Tätigkeit dieses Beirates erstmals gesetzlich festhalten und beschreiben.
Seit 2005 wird der Landesbeirat für Baukultur und Landschaft mit Beschluss der Landesregierung eingesetzt: Es handelt sich um ein internationales Expertengremium, das auf freiwilliger Basis von Bauherrn und Gemeinden für ein Bauvorhaben beratend in Anspruch genommen werden kann.
630 Projektträger haben bisher Beratung in Anspruch genommen
Ingesamt rund 630 Projektträger haben den Landesbeirat seit Beginn seiner Tätigkeit konsultiert. Im Schnitt finden jährlich 40 Beratungen statt. “Dieses kompetente Beratungsangebot mit Blick von außen schafft eine gute Gelegenheit, Pläne zu überdenken und sie in den Standort und in die Umgebung bestmöglich einzubetten”, hebt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hervor.
Entscheidend ist die unbefangene Expertise der Beiratsmitglieder, die immer von außerhalb des Landes stammen. “Wir bekommen fast immer positive Rückmeldungen von den Trägern, ob Gemeinden oder Private, dass ihr Projekt optimiert worden ist”, sagt Adriano Oggiano, Direktor des Landesamtes für Gemeindeplanung. Auch die Planer selbst würden Anregungen für die Projekte in der Planungsphase erhalten.
“Insgesamt geht es darum”, so Landesrätin Hochgruber Kuenzer, “dass wir alle mit erhöhter Achtsamkeit und Sensibilität für Landschaft und Baukultur an Projekte herangehen. Deshalb ist der Landesbeirat eine wichtige Bereicherung für die Entwicklung unserer Orte.”
Über den Landesbeirat hinaus wird das neue Gesetz für Raum und Landschaft den Gemeinden auch einräumen, auf Ortsebene Freiberufler zur Beratung einzusetzen: Und zwar sowohl als Mitglied der neuen Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft, als auch für die Gemeinde, die einen eigenen Gestaltungsbeirat für Baukultur ins Leben rufen kann.