Von: mk
Bozen – Mit dem Urteil Nr. 9 vom Dienstag, 5. Jänner 2021, hat das Landesgericht Bozen die Anträge des Unternehmens SAD, mit denen festgestellt werden sollte, dass 190 Linienbusse zum vollständigen und bedingungslosen Eigentum der SAD gehören würden, für unzulässig erklärt. Die betreffenden Busse waren zuvor zu 100 Prozent mit öffentlichen Geldern des Landes finanziert worden.
Laut Pierluigi Mantini, Rechtsberater des Landes und des Transportministeriums in Rom, handelt es sich um einen “sehr kuriosen” Antrag. “Wahrscheinlich basiert dieser Antrag auf der Angst des Unternehmens, nach der öffentlichen Ausschreibung einem anderen Konzessionsempfänger die Busse abtreten zu müssen”, sagt Mantini.
Das Landesgericht hat den SAD-Antrag, mit dem festgestellt werden sollte, dass die Linienbusse der SAD gehören würden, als unzulässig erklärt. Zudem hat das Gericht auch einen laut Rechtsexperten Mantini weiteren “ungewöhnlichen” Antrag zurückgewiesen: Das Unternehmen SAD wollte auf der Basis dieses weiteren Antrags die mit 16 Millionen Euro vom Land finanzierten Linienbusse wieder ans Land verkaufen. Die Entscheidung der Richterin zu den Anträgen hat sich Rechtsexperte Mantini erwartet, da der öffentliche Nahverkehr durch entsprechende Normen geregelt sei und im Detail vorsehe, wie das Eigentum und die Abtretung der Busse im Fall einer Neuausschreibung geregelt seien.
Infrastruktur- und Mobilitätsrat Daniel Alfreider betont, dass öffentliche Investitionen öffentlich bleiben müssen. “Hier wurden öffentliche Gelder eingesetzt, um einen öffentlichen Dienst zu finanzieren. Die Forderung, dass das Land seine mit öffentlichen Geldern gekauften Verkehrsmittel, jetzt von einem privaten Unternehmen nochmals kaufen soll, deckt sich nicht mit den Grundsätzen einer öffentlichen Verwaltung. Es handelt sich schließlich um Steuergelder der Südtiroler und Südtirolerinnen”, sagt Alfreider.