"Ziel ist es, die Qualität der Dienste weiter zu verbessern"

Landesmobilitätsplan: Entwurf ist jetzt veröffentlicht

Freitag, 16. Juni 2017 | 17:02 Uhr

Bozen – Der Entwurf des Landesmobilitätsplans ist online. Bis 15. September 2017 können Interessierte ihn einsehen und dem Amt für Personenverkehr Anregungen mitteilen.

Nachhaltig, benutzerfreundlich und mit hohem Qualitätsstandard – das sind die Zielvorgaben für die öffentliche Mobilität in Südtirol laut Landesmobilitätsplan, der weiter auf die Stärkung und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ausgerichtet ist. Die Landesregierung hat den Entwurf des Landesmobilitätsplans am 9. Mai 2017 genehmigt. Innerhalb von 90 Tagen ab Veröffentlichung, also bis zum 15. September 2017, haben Institutionen und Interessierte die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und eventuelle Anregungen, Anmerkungen oder Änderungsvorschläge beim Landesamt für Personenverkehr einzureichen, und zwar per E-Mail (personenverkehr@provinz.bz.it) oder per PEC: personenverkehr.trasportopersone@pec.prov.bz.it.

“Für die Ausarbeitung des Mobilitätsplanes wurden die aktuelle Situation und die künftigen Erfordernisse in Sachen öffentlicher Nahverkehr genauestens analysiert, wobei eine ganze Reihe von Faktoren berücksichtig worden sind: die Nutzerfreundlichkeit, die Umweltverträglichkeit, die soziale Inklusion, die strategische Bedeutung für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung und vieles mehr”, erklärt Mobilitätslandesrat Florian Mussner. Zentrale Elemente im Mobilitätsplan seien vor allem die Erreichbarkeit und die Vernetzung aller Landesteile, speziell der abwanderungsgefährdeten und touristisch wenig entwickelten Gebiete, sowie Maßnahmen zum Abbau der architektonischen Barrieren, erklärt der Landesrat. “Ziel ist es, die Qualität der Dienste weiter zu verbessern, sodass die öffentlichen Verkehrsmittel immer mehr zu einer guten Alternative zum Privatauto werden”, sagt Mussner.

Der Landesmobilitätsplan beinhaltet die strategischen Ziele und Qualitätskriterien für den öffentlichen Personenverkehr und stellt gemäß Landesgesetz Nr. 15 von 2015 das integrierte Planungs- und Programmierungssystem der Personenverkehrsdienste und der notwendigen Infrastrukturnetze dar. Zusätzlich definiert er die Einzugsgebiete und den Finanzbedarf im Einklang mit den sozioökonomischen Strategien und im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit. Das Hauptaugenmerk des Landesmobilitätsplans gilt der Organisation und Vergabe der außerstädtischen Buslinien, die in Bezug auf Organisation und Finanzierung in verschiedene Kategorien unterteilt werden.

Der Landesmobilitätsplan und seine Anlagen zum Download.

Von: mk

Bezirk: Bozen