Von: mk
Bozen – Das Land Südtirol ernennt im Rahmen seiner Zuständigkeiten für die Freie Universität Bozen vier der sieben Mitglieder des Universitätsrates. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in der Landesregierung für Universität und Forschung Verantwortung trägt, hat die Landesregierung heute neben der Biologin und derzeitigen Uni-Präsidentin Ulrike Tappeiner und dem Unternehmer Harald Oberrauch, den Juristen und Ressortdirektor für Kultur, Umwelt und Energie, Antonio Lampis, und den ladinischen Musik-, Theater-, Film- und Medienwissenschaftler und künstlerischen Koordinator an der Mailänder Scala, André Comploi, neu als Mitglieder des Uni-Rates ernannt. Der Vorsitz wird formell in der ersten Sitzung des neuen Rates bestellt.
Land ernennt vier von sieben Mitgliedern
“Mit Ulrike Tappeiner und Harald Oberrauch sowie den beiden neuen Vertretern der italienischen und ladinischen Sprachgruppe, André Comploi und Antonio Lampis, hat das Land eine sehr qualifizierte Stimme im Universitätsrat”, zeigt sich Landeshauptmann Kompatscher überzeugt. Er verweist darauf, dass nicht nur alle Sprachgruppen angemessen vertreten seien, sondern auch unterschiedliche Wissens- und Tätigkeitbereiche.” Dem Universitätsrat gehören von Amts wegen Rektor Paolo Lugli sowie je ein Vertreter des Senats und der Studierenden an.
Der neu bestellte Universitätsrat wird die Geschicke der Freien Universität Bozen in den kommenden vier Jahren lenken. “Die Universität entwickelt sich ständig weiter”, betont Landeshauptmann Kompatscher, “dabei ist es uns wichtig, den Mehrwert der Mehrsprachigkeit im Fokus zu behalten und die Potentiale neuer Studiengänge und besonders auch der Forschung auszuschöpfen.“
Aufgaben des Universitätsrates
Der Universitätsrat ist das oberste Leitungsorgan der Universität, das die allgemeine Ausrichtung der Universitätsentwicklung festlegt und die Mehrjahrespläne für Lehre und Forschung, Tätigkeitsprogramm und Haushaltsvoranschlag sowie etwaige Konventionen genehmigt. Nach Anhörung des Senats beschließt der Universitätsrat auch die Einrichtung oder Schließung akademischer Organisationseinheiten, Fakultäten und Studiengänge. Ebenso beschließt er nach Anhörung der Fakultätsräte die Stellenpläne, ernennt Professoren und nach Anhörung des Senats auch den Rektor oder die Rektorin sowie deren Stellvertretende und die Dekane.