Von: mk
Bozen – Im Landtag ist heute der Beschlussantrag Nr. 132/19: Mehrjährige finanzielle Planungssicherheit für ehrenamtliche Vereine (eingebracht vom Team K am 16.07.2019) behandelt worden. Die Debatte dazu hatte bereits gestern begonnen. Die Einbringer haben einen Ersetzungsantrag vorgelegt: Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1) das Prinzip der mehrjährigen, auf mindestens drei Bilanzjahre ausgerichteten, finanziellen Planungssicherheit zur finanziellen Grundlage für die Tätigkeit für ehrenamtlich tätige Vereine einzuführen, von der nur in begründeten Fällen abgewichen werden darf; 2) die einzelnen weiteren spezifischen Fördergesetze für die Beitragsgewährung und Bezuschussung der Tätigkeit von ehrenamtlichen Vereinen entsprechend der Verankerung dieses Grundsatzes anzupassen; 3) dafür Sorge zu tragen, dass die Tätigkeit des Funktionsbereichs Verwaltung und Rechnungswesen der Landesverwaltung bis knapp vor die Weihnachtsferien und unmittelbar nach Jahreswechsel aufgenommen wird; 4) dafür zu sorgen, dass Genehmigungsverfahren für die ehrenamtlichen Vereine und Organisationen verkürzt sowie vereinfacht werden und die Auszahlung der Beiträge auch gestaffelt und innerhalb der vorgesehenen Fristen verbindlich erfolgt; 5) eine Überarbeitung des Beitragswesens einzuleiten und die Kriterien in den verschiedenen Bereichen zu vereinheitlichen sowie bürokratische Hürden abzubauen.
Auch in der Wirtschaft gebe es mehrjährige Planungsinstrumente, meinte das Team K in seiner Replik. Das Prinzip würde die Vereine auch ermutigen, sich Sponsoren zu suchen, und die öffentliche Hand könnte so das Ehrenamt gezielt fördern. Die Mehrjahresfinanzierung gebe es bereits auf Staatsebene und in der Kulturförderung auch beim Land. Sie sollte ein Recht sein, nicht nur eine Möglichkeit. Wenn es 500 verschiedene Auszahlungsverfahren gebe, so zeige das, dass in den letzten Jahren vieles versäumt wurde. Der Antrag wurde mit 14 Ja, 16 Nein und einer Enthaltung abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 280/20: Dezentralisierte öffentliche Verwaltung (eingebracht vom Team K am 29.04.2020). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. die vertraglichen Voraussetzungen für Smart Working zu schaffen. 2. die Angestellten im Smart Working mit angemessener Hard- und Software auszustatten. 3. zu überprüfen, welche Dienste im Sinne des Subsidiaritätsprinzips vor Ort oder dezentralisiert angeboten werden können.
“In den letzten Jahren wurden viele Dienste zentralisiert und somit der Pendlerverkehr erheblich verstärkt”, erklärte das Team K. “In einigen Bereichen erwies sich die Zentralisierung als nicht zielführend, da auch Bürgerinnen und Bürger vermehrt Ämtergänge in Bozen durchführen mussten, die sie vorher in ihrer Gemeinde oder in ihrem Bezirk (z. B. Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung) durchführen konnten. Die Corona-Pandemie hat aufgezeigt, dass sehr viele Dienste smart, also von zu Hause aus und dezentralisiert erledigt werden können. Wenn die Arbeit zum Menschen kommt und nicht umgekehrt, werden die Pendlerbewegungen erheblich reduziert. Außerdem steigt mit weniger Verkehr die Lebensqualität der Einwohner/innen der Städte ebenso wie jene der Arbeitnehmer/innen, die sich nicht mehr täglich dem Pendlerstress aussetzen.” Eine Umfrage unter den Landesbediensteten habe ergeben, dass 87 Prozent das Smart Working als sehr positiv empfinden, viele vermissten aber Kommunikation und Teamarbeit. Das Smart Working sollte auf eine solide Basis gestellt werden und im Kollektivvertrag verankert werden. Man habe Vor- und Nachteile gesehen, daher sei noch vieles im Detail zu klären. Smart Working dürfe z.B. nicht die Kinderbetreuung ersetzen. Durch eine Dezentralisierung der Dienste würden sich auch für alle Bürger viele Fahrten nach Bozen erübrigen.
Die Familienarbeit neben dem Smart Working habe Vor- und Nachteile, fanden auch die Grünen. Auch die Arbeit im Büro habe ihre Vorzüge, sie schaffe Beziehungen, und vieles könne in Gesprächen zwischen Tür und Angel geklärt werden. Es sei noch daran zu arbeiten, damit dies auch im Smart Working möglich sei. Es gebe auch Zwischenlösungen, z.B. dezentrale und multifunktionelle Open-Space-Büros, die auch mit Smart Working kombiniert werden könnten.
Die Freiheitlichen unterstützten den Antrag ebenfalls. Die öffentliche Verwaltung dürfe diese Entwicklung, mit der sich auch die Privatwirtschaft beschäftige, nicht verschlafen. Diese neue Form des Arbeitens könne auch die Chancengerechtigkeit fördern. Auch bei den Männern habe während des Lockdowns ein Umdenken stattgefunden.
Die SVP bezeichnete das Thema als sehr wichtig und verwies auf ihren Antrag zu Beginn des Jahres, zu dem sich Teile der Opposition enthalten hätten, sowie auf den diese Woche anstehenden Antrag zum selben Thema, der ausgereifter sei. Dazu habe aber das Team K eine Zusammenarbeit abgelehnt. Daher könne man auch dessen Antrag nicht zustimmen.
Die 5 Sterne Bewegung unterstützte den Antrag, mahnte aber, die Nutzer nicht zu vergessen, die Büros und Ansprechpartner gewohnt seien. Daher sollte man bei neuen Arbeitsformen auch ein Feedback der Nutzer einzuholen.
Smart Working und Telearbeit gebe es beim Land nicht erst seit der Covid-Krise, erklärte die Landesregierung, diese Arbeitsformen seien im Kollektivvertrag verankert und würden seit Jahren genutzt. Bei den neuen Tarifverhandlungen werde es auch darum gehen. Auch die Ausstattung mit Hard- und Software laufe seit geraumer Zeit. Es werde immer eine Kombination aus Smart Working und Büroarbeit geben, nicht alles lasse sich per Videokonferenz erledigen. Südtirol habe im Vergleich zu anderen Regionen ein sehr dezentrales Verwaltungssystem. Man könne das noch erweitern, aber das sollte über die Digitalisierung erfolgen – die Verwaltung solle in die Wohnzimmer kommen, statt in die Bezirke. Was der Antrag fordere, sei bereits geschehen oder in Arbeit. Beim SVP-Antrag gehe es hingegen auch um andere Bereiche, bei denen es Nachholbedarf gebe. Das Team K erwiderte, dass noch nicht alles zum Besten stehe, so hätten z.B. viele Mitarbeiter ihre eigenen Geräte zur Verfügung stellen müssen.
Der Antrag wurde mit 15 Ja und 16 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 318/20: Nein zur Verbindung Monte Pana-Seiser Alm (eingebracht von den Grünen am 31.07.2020). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. die Einbeziehung der Bevölkerung und Stakeholder in die Entscheidung über das Vorhaben, wie im Masterplan vorgesehen, in die Wege zu leiten oder zu unterstützen; 2. sich als Landesregierung im Sinne des Schutzes der Landschaft und Umwelt und zur Erhaltung des Naturerbes klar und unmissverständlich gegen die Verbindung Monte Pana-Saltria mittels Zahnradbahn oder Umlaufbahn auszusprechen; 3. die Aufnahme der Sella- und Langkofelgruppe einschließlich Plan de Cunfin in das UNESCO-Welterbe anzustreben.
“In der Vergangenheit wurden entsprechende Vorhaben immer schon in der Entstehungsphase verhindert”, erklärten die Grünen. “Die Bedenken gegenüber den Auswirkungen eines solchen Projektes auf Natur und Umwelt hatten stets die Überhand. In den letzten Jahren gibt es wieder Bestrebungen, die Verbindung zwischen Gröden und der Seiser Alm nun „endlich“ zu realisieren. Derzeit wird in Gröden intensiv über die Verbindung diskutiert. Die Gemeinden von St. Ulrich und St. Christina haben inzwischen den Beschluss gefasst, dass bei allen Entscheidungen die Prinzipien der intergenerationellen Gerechtigkeit, des Umwelt- und Klimaschutzes und der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt wird, mit dem Ziel die Lebensgrundlage und Lebensqualität nicht nur für diese, sondern auch für die zukünftigen Generationen zu erhalten.” Die Bahn würde dieses Naturgebiet zerschneiden. Hintergedanke sei die Verbindung zur Sellaronda, und das würde zu noch mehr Verkehr führen. Wenn es zu Overtourism komme, gehe die Gastfreundschaft der Bevölkerung verloren. Das Ganze habe auch einen demokratiepolitischen Aspekt: Die im Masterplan vorgesehene Einbeziehung der Bevölkerung habe nicht stattgefunden.
Das Team K wies darauf hin, dass es eine Einhelligkeit zur Verbindung St. Christina-Monte Pana gebe. Die Grödner Bevölkerung wünsche sich aber eine sanfte Verbindung, auch um den Sommertourismus zu stärken. Daher sei die Einbindung der Bevölkerung in die Entscheidung wichtig. Massive Eingriffe müssten vermieden werden, aber ein Nein zu allem würde bei der Bevölkerung nicht ankommen.
Die Freiheitlichen sahen einen Widerspruch im Antrag: Einerseits solle die Bevölkerung entscheiden, andererseits solle sich der Landtag gegen die Zahnradbahn aussprechen. Während St. Christina und Kastelruth grundsätzlich dafür seien, habe St. Ulrich vor allem Bedenken zu Umwelt und Wasserversorgung, bemerkten die Grünen. Letzteres seien Grundrechte, über die man nicht so einfach abstimmen könne. Wirtschaft und Technik seien wichtige Aspekte, aber es gebe eine übergeordnete Ebene. Das Vorhaben könnte den EU-Vorgaben widersprechen.
Die SVP warnte davor, ein Vorhaben abzuschießen, noch bevor konkrete Pläne vorlägen. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollte der Landtag hier nicht vorgreifen. Diese Verbindung sei sehr wichtig; alle würden nach Gröden fahren, um die Sellaronda zu genießen. Eine Bahn könnte viele Busfahrten ersparen, und auch der Gewinn würde besser verteilt werden.
Laut Enzian ist bei diesem Vorhaben genau darauf zu achten, auf welche Technik man setzt. Eine Seilbahn würde die Umwelt am wenigsten belasten.
Die Landesregierung wies unter anderem darauf hin, dass die derzeit auf der Strecke genutzten Busse nicht sehr umweltfreundlich seien. Es gebe bereits einen Skipass für Seiser Alm und Gröden, aber noch keine Verbindung, daher werde die Straße genutzt, um ins andere Gebiet zu gelangen. Es sei ein eigenartiges Demokratieverständnis, wenn man Bürgerpartizipation fordere, aber gleich schon das Ergebnis vorgebe. Der Masterplan sehe die Partizipation vor, noch bevor dem Land etwas vorgelegt werde. Man werde bei der Entscheidung alles berücksichtigen müssen, auch, wie viel Straßenverkehr vermieden werden könne. Die rechtliche Prüfung finde bei jedem Projekt statt.
Die Grünen wiesen in ihrer Replik darauf hin, dass die drei Punkte des Antrags auch alternativ zueinander angesehen werden könnten. Eine Seilbahn sei eine schlechte Alternative, sie sei ein starker Eingriff in die Landschaft. Der Antrag wurde in separaten Abstimmungen zu den einzelnen Punkten abgelehnt: Punkt 1 mit 16 Ja und 16 Nein, Punkt 2 mit vier Ja, 20 Nein und acht Enthaltungen, Punkt 3 mit 15 Ja, 16 Nein und einer Enthaltung.