Landesregierung genehmigt Änderung zum Landschaftsplan

Mals: Biotop Spinei ausgewiesen

Donnerstag, 18. Februar 2021 | 16:22 Uhr

Mals – Die Landesregierung hat auf Vorschlag der Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege Maria Hochgruber Kuenzer einem Änderungsantrag zum Landschaftsplan der Gemeinde Mals zugestimmt.

Die Änderung betrifft die Umwidmung von Weidegebiet und alpinem Grünland in Landwirtschaftsgebiet und die Ausweisung der angrenzenden und verbleibenden Weideflächen als Biotop Spinei. Ziel ist es, die dort vorkommenden Feuchtflächen und Erlenwälder zu bewahren. “Die Gemeinde hat die Ausweisung eines neuen Biotops als Gegenleistung für die Umwidmung vorgeschlagen, das schätzen wir sehr”, unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Die Gemeindeverwaltung übernehme damit Verantwortung für die Landschaft und ihre Nutzung, die nachhaltig erfolgen müsse.

Nach positivem Gutachten der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung im Herbst 2020 hat das Landesamt für Landschaftsplanung jene Flächen definiert, welche in Landwirtschaftsgebiet umgewidmet und intensiviert werden können sowie einen Abgrenzungsvorschlag für die Biotopfläche ausgearbeitet.

Die Umwidmung in Landwirtschaftsgebiet betrifft demnach eine Fläche von etwas mehr als 18,6 Hektar. Die Eigentümerin, die E.B.N.R. (Eigenverwaltung der bürgerlichen Nutzungsrechte) Mals, kann auf diesem Areal künftig biologische Landwirtschaft betreiben.

Das neu ausgewiesene Biotop Spinei erstreckt sich auf etwa 41,6 Hektar Weideflächen nördlich von Mals und ist mit ausgedehnten Feuchtgebieten und Erlenwäldern durchsetzt. “Die Auwaldreste besitzen einen hohen ökologischen Stellenwert”, unterstreicht Peter Kasal, Direktor des Landesamts für Landschaftsplanung. “Es handelt sich um wertvollste Naturlebensräume mit einer bedrohten, aber sehr vielfältigen Flora und Fauna. Für deren Fortbestand ist die Erhaltung optimaler hydrologischer Verhältnisse und der charakteristischen Vegetation von großer Bedeutung.” Die Flächen werden als Frühjahrs- und Herbstweide genutzt. Dabei sei darauf zu achten, dass gegenüber der Nutzung im Jahr 2020 der Weidedruck nicht erhöht werde. Die genaue Tieranzahl, die künftig auf die Weide aufgebracht werden kann, muss mit einem Weideplan festlegt werden.

Von: mk

Bezirk: Vinschgau