Beschluss der Landesregierung

Mehr Flexibilität für teilstationäre Tagesdienste

Mittwoch, 17. Juni 2020 | 16:53 Uhr

Bozen – Die organisatorischen Rahmenbedingungen für Arbeits- und Tageseinrichtungen für Menschen mit Behinderung, mit psychischen und Abhängigkeitserkrankungen wurden von der Landesregierung angepasst.

In Südtirol gibt es rund 74 Dienste zur Arbeitsbeschäftigung, Arbeitsrehabilitationsdienste und sozialpädagogische Tagesstätten, in denen Menschen mit Behinderungen, mit psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen einer Beschäftigung nachgehen können. Im März mussten diese, ebenso wie andere, ihre Tätigkeit einstellen. Um den Nutzerinnen und Nutzern, aber auch ihren Familien so gut als möglich nun, in Phase zwei, entgegenzukommen hat die Landesregierung einer Abweichung des Tätigkeitskalenders zugestimmt. Zudem können dadurch die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Tagesdienste in flexibler Form neu zu organisieren.

Landesrätin Waltraud Deeg bezeichnet die Dienste als “wichtige Zentren, in denen gearbeitet, gelacht, gefördert wird.” Seit 20. Mai können diese Dienste wieder geöffnet werden, vielerorts sind sie schon wieder tätig. Auf Vorschlag der Soziallandesrätin wurde der Beschluss der Landesregierung gefasst. “Die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften haben in den vergangenen Monaten und Wochen viele Menschen trotz widriger Umstände mit viel Flexibilität begleitet. Von ihnen kam nun auch der Wunsch die vierzehntägige Sommerschließung in diesem Jahr auszusetzen, um den Familien bestmöglich entgegen zu kommen. Diesem sind wir gerne nachgekommen”, informiert Deeg.

Sommerschließung entfällt, Wochenöffnungszeit wird flexibler gehandhabt

Durch den Beschluss kann von den eigentlich verpflichtenden Schließtagen in diesem Jahr abgesehen werden. Bisher war es üblich, dass in den Sommermonaten die Tätigkeiten für zwei aufeinander folgende Wochen unterbrochen wurden. Heuer sollen die Dienste geöffnet bleiben, auch um Angehörige zu entlasten: “Während der Zeit der Aussetzung der Tätigkeiten der teilstationären Dienste haben die Familienangehörigen die Betreuung übernommen. Es ist darum auch ein Entlastungsangebot an die Eltern und Familien, wenn in diesem Sommer die zweiwöchige Schließung entfällt”, betont Landesrätin Deeg.

Eine weitere Änderung betrifft die Wochenöffnungszeit, die ebenfalls flexibler gehandhabt wird. Auf diese Weise wird es den Trägern der Sozialdienste ermöglicht, die Dienste eventuell in Turnussen anbieten oder flexiblere Ein- und Austrittszeiten einführen zu können. Damit können auch die geltenden Sicherheits- und Schutzrichtlinien besser umgesetzt werden.

Zu den teilstationären Diensten zählen die Dienste zur Arbeitsbeschäftigung (Geschützte Werkstätten), die Arbeitsrehabilitationsdienste und die sozialpädagogischen Tagesstätten. Insgesamt 523 Menschen mit Behinderung, 201 Menschen mit einer psychischen Erkrankung und 55 Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung sind derzeit in einem der Dienste wieder aufgenommen worden. 181 Personen haben bis zum Ende des Ausnahmezustandes (31. Juli) auf eine Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit verzichtet.

Von: mk

Bezirk: Bozen