STF-Antrag einstimmig angenommen

Mutterschutz künftig auch bei Tot- und Fehlgeburten

Donnerstag, 06. November 2025 | 11:39 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Der Antrag der Süd-Tiroler Freiheit zum Mutterschutz nach Fehl- und Totgeburten wurde von allen Abgeordneten im Südtiroler Landtag mitunterzeichnet und einstimmig angenommen. „Damit setzt Südtirol ein starkes Zeichen für Menschlichkeit und Respekt gegenüber betroffenen Frauen und Familien“, so die Partei.

„Der Verlust eines Kindes ist das Schlimmste, was einer Mutter passieren kann. Niemand sollte in einer solchen Situation gezwungen sein, sofort wieder zur Arbeit zu gehen oder sich krankschreiben zu lassen, nur um ein paar Tage Ruhe zu bekommen“, betont der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll.

Mit dem angenommenen Antrag fordert der Landtag das italienische Parlament und die Regierung auf, endlich klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt einen angemessenen Mutterschutz und psychologische Unterstützung garantieren. In Österreich und Deutschland wurden bereits entsprechende Schritte unternommen.

„Südtirol sollte hier nicht zurückstehen. Es geht um Würde, Mitgefühl und Anerkennung. Der Mutterschutz darf nicht davon abhängen, ob ein Kind lebend oder tot geboren wurde“, betont die Süd-Tiroler Freiheit.

Sie sieht in dieser Entscheidung einen wichtigen Schritt, um eine bestehende Lücke im Schutzsystem zu schließen und die Rechte von Frauen in Ausnahmesituationen zu stärken. Der Landtag hat damit ein klares Zeichen gesetzt, dass Südtirol Verantwortung übernimmt und den Wert des Lebens in all seinen Phasen ernst nimmt.

Bezirk: Bozen

Kommentare

Aktuell sind 3 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen