Von: mk
Bozen/Trient – Der Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2020-2022- eingebracht von der Regionalregierung – ist heute im Regionalrat behandelt worden.
Ein Vertreter der Opposition bemerkte, dass der Haushaltsüberschuss von 2019 nicht gänzlich in den Nachtragshaushalt einfließe. Nachvollziehbar seien der Beitrag an die beiden Provinzen (188 Mio.), die Investitionen in IT und die Rückzahlungen der Altmandatare. Ein anderer Abgeordneter sprach die Frage der Leibrenten an, ebenso die Rolle der Region, die weit mehr Aufgaben verdienen würde, z.B. Sanität, Verkehr, Umwelt, öffentliche Arbeiten.
Ein Abgeordneter der Opposition forderte mit einer Tagesordnung die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und die Stärkung der Kultur der Legalität. Infolge der Coronakrise seien Kontrollen gelockert worden, was die Einflussnahme der organisierten Kriminalität erleichtere.
Die Regionalregierung antwortete schließlich auf einige Fragen, die in der Generaldebatte gestellt wurden, so zur Aufteilung der Mittel und zur Verfassungskonformität von Art. 4. Die Tagesordnung wurde mehrheitlich angenommen.
Die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte genehmigt, die Art, 1 und 2 mit Änderungen, die von der Regionalregierung vorgeschlagen wurden.
21 der Trentiner Abgeordneten stimmten für den Gesetzentwurf, während die Zählung unter den Südtiroler Abgeordneten 15 Ja, acht Nein und sechs Enthaltungen ergab. Da die absolute Mehrheit nicht in beiden Provinzen erreicht wurde, wird der Gesetzentwurf an das zuständige Schlichtungsorgan übermittelt.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 16: Abgabe des Gutachtens im Sinne des Artikels 37 der Geschäftsordnung zum „Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2020“ (eingebracht auf Vorschlag von der Regionalregierung). Ein Vertreter der Opposition vermisste Details zu Schwächen und Stärken der beiden Provinzen, wodurch man keine Schlüsse ziehen könne. Die Regionalregierung berichtete von den Finanzverhandlungen der Sonderautonomien mit der Staatsregierung. Das Ergebnis sei gut, müsse aber erst noch in das Haushaltsgesetz einfließen. Der Beschlussfassungsvorschlag wurde mehrheitlich angenommen.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 17: Genehmigung der ersten Änderung des Haushaltsvoranschlages des Regionalrates für die Finanzjahre 2020-2021-2022 (eingebracht vom Präsidium des Regionalrates). Die Änderung umfasst 17 Mio. aus dem Haushaltsüberschuss des Vorjahres, wovon 16 Mio. an die Region für den Familienfonds überwiesen werden. Die Haushaltsänderung wurde ohne Debatte genehmigt.
Begehrensantrag Nr. 5, eingebracht von mehreren Abgeordneten der Opposition, auf dass von Seiten der Regierung und des italienischen Parlaments die Ausarbeitung einer Informationsbroschüre in digitaler Form für das anstehende bestätigende Referendum vorgenommen werde. Der Erstunterzeichner hat dazu auch einen Änderungsantrag vorgelegt. Die Regionalregierung sprach sich für den Antrag aus. Der Begehrensantrag wurde mehrheitlich angenommen.
Beschlussantrag Nr. 6, eingebracht von Abgeordneten der Opposition, um die Regionalregierung zu verpflichten, angemessene gesetzgeberische Maßnahmen für die Einführung des Panaschierens in den Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern der Provinz Trient und in den Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern der Provinz Bozen zu ergreifen. Vor allem in kleineren Gemeinden könne das zu mehr Pluralismus führen. Auch andere Vertreter der Opposition sprachen sich für diese Möglichkeit zu listenübergreifenden Vorzugsstimmen aus. In einer Gemeinde gehe es nicht um Parteipolitik. Ein Oppositionsvertreter äußerte Bedenken.
Die Regionalregierung sprach sich gegen den Antrag aus, auch weil man nicht mitten im Wahlkampf die Regeln ändern wolle. Ein Vertreter der Mehrheit sprach sich ebenfalls dagegen aus. Auch vor Ort sollte eine Partei für bestimmte Positionen stehen. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Regionalrat tritt im September wieder zusammen.