Von: mk
Bozen – Bei einem ersten offiziellen Austausch der Führungsspitze des Dachverbandes mit der neuen Direktorin des Landesamtes für Menschen mit Behinderungen Verena Moser und ihrer Stellvertreterin Ute Gebert stand vor allem die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Körperschaften und gemeinnützigen Organisationen im Fokus.
Italien und Südtirol galten lange Jahre als vorbildlich für eine inklusive Behindertenpolitik. Auch heute kann Südtirol in vielerlei Hinsicht als gutes Beispiel für eine Gesetzgebung und Planung unter Einbeziehung der Betroffenenorganisationen und auch der gemeinnützigen Dienstleistungsorganisationen genannt werden. Es gehört inzwischen zur Selbstverständlichkeit, dass etwa bei der Ausarbeitung von Anwendungsrichtlinien zum Inklusionsgesetz aus dem Jahr 2015 paritätisch bestellte Arbeitsgruppen Textentwürfe erstellen, die dann als gemeinsame Empfehlung der Landesregierung vorgelegt werden. Auch bei den aktuellen Arbeiten für den betreffenden Abschnitt im künftigen Sozialplan haben die Verantwortlichen große Anstrengungen unternommen, damit dieser Prozess auch tatsächlich in inklusiver Form abgewickelt werden kann. Das ist angesichts der verschiedenen Behinderungsformen nicht immer zur Gänze umsetzbar – so dass für bestimmte Behinderungsformen zusätzliche Lösungen gefunden werden müssen. Dachverband-Präsident Wolfgang Obwexer betonte, dass im Sinne der neuen gesetzlichen Grundlagen für den Dritten Sektor auch die Rolle der gemeinnützigen Anbieter von Diensten neu organisiert werden muss.
Diese sind nämlich – anders als kommerzielle Dienstleister – nicht als marktorientierte Wettbewerbsteilnehmer einzuordnen, sondern im Sinn der Subsidiarität als Partner der öffentlichen Hand, die nicht nur bei Ausrichtung und Gewichtung mitdiskutieren, sondern auch bei der Arbeitsplanung und -teilung mit am Tisch sitzen sollen. Dadurch sollte es künftig möglich sein, in breiter Abstimmung darüber zu befinden, welche Einrichtung die besten Voraussetzungen hat, um bestehende und neue Dienste den Zielsetzungen entsprechend zu führen. Ein solcher Prozess betrifft allerdings nicht nur den Bereich der Dienste für Menschen mit Behinderungen, so Amtsdirektorin Verena Moser. Wohl aber wird bereits an eine Anpassung der Akkreditierungsrichtlinien gearbeitet, um den letzten Entwicklungen Rechnung zu tragen und speziell auch für Leistungen, die soziale wie sanitäre Fachdienste gleichermaßen betreffen eine gemeinsame Basis zu verschaffen.
Zunächst aber steht immer noch Covid-19 im Fokus, eine Ausnahmesituation, die Menschen mit Behinderungen und ihre Familien ebenso wie alle betreffenden Dienste in eine besonders schwierige Lage gebracht hat. Vieles musste ausgesetzt werden, und manche Dienste waren nur teilweise oder für eine reduzierte Zahl von Klienten durchführbar. Durch die Impfungen und eine inzwischen routinierte Anwendung der Schutzmaßnahmen hat sich die Lage nun aber zusehends entspannt. So bleiben jetzt noch die Freizeitprogramme und die Selbsthilfetätigkeit zu regeln, denn auch diese bilden einen unverzichtbaren Teil der Dienste an Menschen mit Behinderungen, oder mehr noch, ihrer Selbstorganisation.