Von: mk
Bozen – Bozens BürgermeisterClaudio Corrarati nahm heute im Rahmen eines Medientermins zu einem Presseartikel in der heutigen Ausgabe der Zeitung Alto Adige Stellung, der sich mit den Voraussetzungen für die Nutzung von Parkberechtigungen befasste.
Corrarati erklärte, dass die Anordnung, mit der die Kriterien für das Parken in den farbigen Zonen und in den verkehrsberuhigten Zonen angepasst wurden, einige Flüchtigkeitsfehler enthalten habe und deshalb zurückgezogen werden musste. Die Anordnung werde nun berichtigt und angepasst.
Der Bürgermeister will diese neue Regelung als eine Geste der Hilfsbereitschaft gegenüber den beiden Stadträtinnen verstanden wissen, damit diese, wenn sie am Abend in ihrer Eigenschaft als Vertreterinnen der Stadtregierung einen offiziellen Termin oder eine andere Verpflichtung in der Stadt wahrnehmen, vor Ort parkberechtigt sind und bei Bedarf den Veranstaltungsort leichter erreichen können.
Durch eine missverständliche Formulierung in der Anordnung konnte man den – völlig unbegründeten – Eindruck gewinnen, dass die Maßnahme für alle Mitglieder des Stadtrates gelte und dass sich diese einen persönlichen Vorteil auf Kosten der öffentlichen Hand verschaffen würden. Dies sei jedoch nicht der Fall und auch nie beabsichtigt gewesen, so der Bürgermeister.
Corrarati übernahm heute die Verantwortung für dieses Missverständnis, zumal die Anordnung von ihm unterschrieben worden war. Die neue Anordnung werde klare und eindeutige Angaben zum Verwendungszweck, zum Personenkreis und zu den Nutzungskriterien enthalten.
In diesem Zusammenhang erinnerte der Bürgermeister auch daran, dass die Stadtverwaltung einen Rufbus für die Abendstunden einrichten werde, damit die Bürgerinnen und Bürger, die nach der Arbeit nach Hause fahren müssen, aber auch junge Menschen ein bedarfsgerechtes Verkehrsmittel zur Verfügung haben, das sie insbesondere in den Abendstunden, in denen in der Stadt wenig los ist, bedenkenlos nutzen können und das sie sicher an ihr Ziel bringt.




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