Antrag von Landesrätin Deeg

Pflegeeinstufung von Amtswegen zeitweise wieder eingeführt

Mittwoch, 21. April 2021 | 10:11 Uhr

Bozen – Für zahlreiche pflegebedürftige Menschen in Südtirol ist das Pflegegeld eine wichtige finanzielle Unterstützung. Im Jahr 2020 haben über 15.000 Südtirolerinnen und Südtiroler das Pflegegeld bezogen, insgesamt wurden 242,6 Millionen Euro dafür bereitgestellt. Um die Auszahlung des Pflegegeldes für Neuanträge zu beschleunigen, hat die Landesregierung gestern einem Antrag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg zugestimmt. Dieser sieht die Einstufung von Amtswegen für bestimmte Anträge vor, die vor dem 31. März 2021 eingereicht wurden. “Zahlreiche Hausbesuche, die für die Einstufung nötig sind, waren aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen ab Herbst des Vorjahres nicht mehr möglich. Die pflegebedürftigen Menschen sind jedoch vielfach auf die finanzielle Unterstützung durch das Land angewiesen. Deshalb soll nun erneut eine Einstufung von Amtswegen greifen”, unterstreicht Landesrätin Deeg.

Bereits Ende Juni 2020 hatte es eine ähnliche Regelung gegeben, bei der Erstansuchen und einige genau definierte Ansuchen auf Wiedereinstufung automatisch eingestuft wurden. Wie auch im Sommer geht es nun darum, die Wartezeiten für die Antragstellerinnen und -steller zu reduzieren.

Die Einstufungen im Detail

Bei einem erstmaligen Ansuchen um das Pflegegeld wird automatisch die erste Pflegestufe von Amtswegen zugewiesen. Eine ähnliche Vorgehensweise gibt es auch für die Wiedereinstufungsanträge wegen Verschlechterung bei Personen, die sich bereits in der ersten Pflegestufe befinden: Pflegebedürftigen Personen mit einem Betreuungsbedarf von 90 bis 120 Stunden im Monat wird automatisch die zweite Pflegestufe zugewiesen. Innerhalb von 30 Tagen wird die Möglichkeit eingerichtet, eine Einstufung durch ein Einstufungsteam zu beantragen für den Fall, dass man die zugeteilte Pflegestufe als nicht zutreffend empfindet. Sollte bei der darauffolgenden Einstufung effektiv ein höherer Pflegebedarf festgestellt werden, wird rückwirkend ab dem Folgemonat der Antragstellung der Betrag der höheren Pflegestufe ausbezahlt. Wenn eine niedrigere Pflegestufe festgestellt wird, erfolgt eine Rückstufung ab dem Folgemonat der Einstufung. Die Regelung gilt für Anträge, die innerhalb 31. März 2021 eingereicht wurden.

Allgemeine Informationen zum Pflegegeld gibt es online auf dem Webportal des Landes oder per Telefon am Pflegetelefon (848 800277).

Von: mk

Bezirk: Bozen